Neue Besen kehren gut - Behinderung der Betriebsarbeit durch zu wenig Infos bei Neueinstellung?
Guten Morgen, mach gerade meine Pause, gleich vorher gesagt, privates Chaten ist erlaubt, zumindest bis jetzt noch. Also zu meiner Frage, der Bruder des Chefs ist nach einem Praktikum in der USA zurück und ist seit kurzer Zeit nun unser Personalchef, nun führt er neue Moden ein, erhat eine Projektleiterin eingestellt (das die nicht sofort da blieb lag an ihrer Kündigungsfrist) wir wissen also das an dem Tag als sie beim Personalchef war sie von diesem auf den nächst möglichen Termin (1.3.) eingestellt wird. Erst danach hat er dem Betriebsrat ein Formblatt vorgelegt, darauf standen Name, Geburtsdatum, Einstellungstermin, unbefristet als Projektleiterin - mehr Angaben gab es nicht, er meinte auch weiter Angaben gingen uns nicht an, Bewerbungsunterlagen ? gäbe es nicht, hätte sich so mündlich vorgestellt, Zeugnisse - gäbe es nicht, hätte er nicht benötigt. (Einen Hinweis auf eine leitende Stellung gibt es nicht) Wir haben aber einen altverdienten Projektleiter(ist auch Gehaltsempfänger), keine Angaben ob hier eine Veränderung (evtl.Kündigung) anstehen könnte, geht uns nicht an. Genau seine Worte, dieses ganze Getue ist doch total überflüssig, er sei der Personalchef , sein Vater der Gehaltszahler und damit basta. Unter diesen Umständen haben wir nicht auf diesem Formblatt unterschrieben und angegeben, dass wir weiter Auskünfte bzw. Unterlagen haben wollen, aber was jetzt, es tut sich nichts. Danke für euren Rat. Was können wir denn jetzt noch tun ?
Community-Antworten (1)
16.01.2008 um 13:09 Uhr
Wenn der AG keine weiteren Unterlagen des Bewerbers hat (Bewerbung, Zeugnis, ....), dann muss er die auch nicht beschaffen, um sie euch vorlegen zu können.
Was er euch in jedem Falle vorlegen muss, dass ist die Eingruppierung und die beabsichtige Zuordnung im Betrieb (Aufgaben). Damit könnt ihr prüfen, ob die Aufgaben der bisherigen PL beeinträchtigt werden.
Ohne eure Zustimmung kann der die Neue nicht einstellen.
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