Erstellt am 05.06.2014 um 19:34 Uhr von AlterMann
Nein, kannst Du nicht, oder wenigstens: Solltest Du nicht.
Aber der BR kann! Und er sollte sich überlegen, was er tut, wenn die Frist erfolglos verstreicht.
Erstellt am 05.06.2014 um 20:18 Uhr von Nettertyp
Danke für die Antwort. Ich habe natürlich gemeint, ob der BR dem AG eine Frist setzen kann.
Erstellt am 06.06.2014 um 06:18 Uhr von autsch
Also wenn wir den AG auffordern etwas zu Veranlassen setzten wir grundsätzlich eine Frist. Wie will man denn sonst nachvollziehen können ob der AG sich ernsthaft bemüht. Muss natürlich dem zweck entsprechend sein die Frist. Wir geben immer mindestens 7 tage frist. Jedoch bei Einrichtung vom PC und Internet kann man diese Frist auch etwas länger gestalten. Je nach dem wieviel Aufwand hierfür erforderlich ist. Aber im Normalfall sollte das die IT Abteilung relativ fix hinbekommen. Ist heutzutage ja kein Hexenwerk mehr.
Und natürlich wissen wir auch was wir dann machen wenn die Frist verstreicht. Dann erwarten wir zumindest eine Stellungnahme dazu vom AG wieso die Frist nicht eingehalten wurde. Wenn dies nachvollziehbare Gründe sind gibt es auch mal eine Fristverlängerung. Aber in eurem Fall sehe ich da schon das euer AG euch doch nur verschaukeln will. Wie wäre es dann mal mit der Beauftragung eines Fachanwaltes um die Interessen des BR hier durchzusetzen.
Erstellt am 06.06.2014 um 17:05 Uhr von gironimo
Ich schätze mal, der AG testet, wie weit er es mit Euch treiben kann.
Wenn Ihr schon oft vertröstet wurdet, macht jetzt Nägel mit Köpfen. Teilt dem AG mit, dass Ihr mit der Wahrnehmung Eurer Rechte hinsichtlich der Ausstattung des BR-Büros einen Fachanwalt beauftragen werdet, wenn Eure Ansprüche nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen erfüllt sind.