Hallo liebe Leute,
ich benötige Euren Rat. Es geht um unsere Betriebsratsfortbildungen, genauer um den Antrag auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Eines kurz vorweg: Obwohl wir weit unter den gesetzlichen Möglichkeiten (was die Anzahl der Fortbildungen bzw. deren Gesamtdauer betrifft) bleiben, haben wir immer wieder Probleme mit der Kostenübernahme und sind deshalb bestrebt die Kommunikation mit dem AG grundsätzlich Gerichtsfest zu gestalten.

Also: Das Anschreiben an den AG enthält alles wesentliche zu Beschluss und Seminar und eine Fristsetzung von einer Woche. Über diese Fristsetzung regt sich die AG immer wieder auf, weil sie Zeit zum nachdenken benötigt und bei der Dauer dieses komplizierten Prozesses nicht eingeschränkt werden will. Meinetwegen gönne ich Ihr das, aber wenn ich mich nicht irre ist eine Fristsetzung im theoretischen Falle eines Rechtsstreites absolut notwendig. Wie haltet Ihr das mit dem Anschreiben bzw. Kostenanfrage für Eure Seminare?

LG
pummelfee