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Einschneidende Regelungen für Betriebsratstätigkeiten zulässig?

K
Klassiker
Jan 2018 bearbeitet

Seit April haben wir eine neues BR-Gremium. Eigentlich hätten wir 1 Freistellung, dies möchte aber keiner machen. So haben wir per Betriebsvereinbarung auf die Freistellung verzichtet. Der Vorsitzende wurde jedoch mit ca. 4 Stunden/Woche von seiner Arbeit entlastet, um das Tagesgeschäft "Betriebsrat" machen zu können. Bis jetzt lief alles reibungslos. Nun soll der BRV folgende neue Regeln unterschreiben: - Kein BR-Tätigkeit am Arbeitsplatz (sondern nur im BR-Büro) - räuml. und fachliche Trennung BR und normale Arbeit - Einführung fester Sprechstunden - monatl. Zeitdokumentation und Mitteilung an Vorgesetzten - Abmeldung beim Vorgesetzten, wenn kurzfristig etwas ansteht. Leider finde ich im Betr.VG nichts dazu. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass solche Regeln massiv in die Betriebsratsarbeit eingreifen und nicht zu akzeptieren sind. Wie denkt Ihr darüber?

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Community-Antworten (3)

W
Widder

05.06.2014 um 18:50 Uhr

Dein Bauchgefühl ist nicht von der Hnad zu weißen. Meines sagt mir: 4 Stunden (für den BRV) pro Woche bei einer Beschäftigtenzahl > 200 und einem neuen Gremium, das wird nicht wirklich etwas werden....

Unterschreibt nichts, sondern nehmt eure Freistellung, vielleicht auf 2 Personen geteilt, wahr.

P
Pjöööng

05.06.2014 um 19:05 Uhr

Die BV ist unwirksam.

Die anderen Punkte sind gesetzlich geregelt, da gibt es nichts zu unterschreiben.

P
Pickel

05.06.2014 um 19:44 Uhr

  • Die BV ist ungültig

  • keine BR-Tätigkeit am Arbeitsplatz: Forderung des AG absolut gerechtfertigt. Sollte aber auch für das BR-Mitglied vorteilhaft sein (Datenschutz etc.).

  • räumliche und fachliche Trennung (siehe oben)

  • Sprechzeiten: kann man gerne einführen, hindert ja nicht an weiteren Gesprächen

  • Zeitdokumentation / Abmeldung: Solange nur die Info "BR-Tätigkeit" verlangt wird, Forderung des AG absolut i.O.

Dein Bauchgefühl solltest du schnell in Seminaren nachschulen lassen ;-)

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