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außerordentliche fristlose Kündingung eines BR-Mitglieds - Anfechtung der BR-Wahl

F
flankengott
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kolleginnen/Kollegen, bin seit 3,5 Jahren tätig als Zentraleinkäufer - ein Mann-Abteilung. Seit 01.08.1984 - also fast 30 Jahre im Unternehmen - habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Ich bin zum Ende meiner ersten BR-Amtsperiode Ende März aufgrund nicht stimmender Behauptungen eines Lieferanten unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit und dann weiterer Gründe, z.B. schlechter Arbeitsleistung ohne jeglichen Beweis, diversen Unterstellungen von der GF - u.a. erhebliche private Probleme, die lt. beider RA-Vertretungen - sowohl des BR's als auch meiner Person nicht keinster Weise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, freigestellt worden und habe Betriebsverbot. Es ist mehr als offensichtlich, dass die GF mich aus dem Unternehmen drängen will.

Ich bin am 22.05.14 erneut in das BR-5-er-Greminum gewählt worden. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist am 02.06.14 erfolglos verlaufen. Es wird nun zur ersten Kammerver-handlung vor dem Arbeitsgericht kommen. Die Geschäftsleitung hat den Wahlvorstand inzwischen informiert, dass sie die Wahl zum neuen BR anfechten wird. Der Grund liegt mit meiner Wiederwahl auf der Hand. Der Wahlvorstand hat gerade auch unter den besonderen im Unternehmen vorherrschenden Bedingungen eine Toparbeit geleistet. Frage: hat jemand Erfahrung mit den beiden Themenbereichen und kann mir einige Antworten darauf geben?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.06.2014 um 10:50 Uhr

@flankengott Was für eine Antwort denn? Die Anfechtung wird vielleicht nichts bringen, die Wiederwahl ist damit gültig, die fristlose wird verhandelt - und Du solltest jeden Tag in den Betrieb marschieren und BR-Arbeit machen!

P
Pjöööng

05.06.2014 um 11:51 Uhr

Worum geht es?

Die letzte Amtszeit? Da hast Du zur Ausübung des BR-Amtes Zutrittsrecht zum Betrieb gehabt, trotz Freistellung und Hausverbot.

Die jetzige Amtszeit? Laut Überschrift hat Dich Dein Arbeitgeber gekündigt, laut Text nicht. Was denn nun? Wenn Du nur freigestellt, aber nicht gekündigt bist, dann hast Du zumindest zur BR-Arbeit weiterhin Zutrittsrecht. Sollte Dich der Arbeitgeber rechtzeitig vor der Wahl außerordentlich gekündigt haben, so bist Du derzeit an der Ausübung Deines Amtes gehindert und ein Ersatzmitglied ist zu laden.

Die Anfechtung? Sollen sie doch machen... Anfechtungsandrohungen sind wie die Wettervorhersage, man kann sich zwaer auf das was kommen könnte vorbereiten, aber verhindern kann man es nicht und man weiß auch nie, ob das Wetter tatsächlich so wird wie vorhergesagt.

G
gironimo

05.06.2014 um 16:46 Uhr

mein Rat: Ruhe bewahren. Kammertermin abwarten;

dem Arbeitgeber viel Glück wünschen (kleiner Scherz).

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