ein Mitarbeiter hat vor Ablauf der Frist zum einreichen der Wahlvorschläge
eine fristlose Kündigung erhalten. Für diesen Mitarbeiter hat dann die Gewerkschaft NGG einen Wahlvorschlag eingereicht und mir mitgeteilt, dass er das Passive Wahlrecht besitzt.
Habe dann etwas gegoogelt um auf der sicheren Seite zu sein. Habe ein Urteil des BAG endeckt die dieses Thema aufgreift und dachte Ok, dann kann ich Ihn zu den Bewerbern für die BR Wahl nehmen. Ich bin davon ausgegangen, dass die NGG natürlich eine Klage gegen die fristlose Kündigung erhoben hat. Da der Mitarbeiter zum Minderheitengeschlecht gehört und der einzige des Minderheitengeschlechts war, der sich zur Wahl aufstellen lassen hat, wurde er durch 6 erhaltene Stimmen in den BR gewählt. Am kommenden Montag findet die konstituierende Sitzung statt, das endgültige Wahlergebniss steht ja schon fest, da die Frist zur Ablehnung der Wahl abgelaufen ist.
Jetzt hat mir die Geschäftsführung mittgeteilt bis heute keine Klage gegen die fristlose Kündigung eingegangen ist und somit die Wahl Nichtig wäre. Ich soll den Wahlvorstand zusammenberufen und diesen Fehler berichtigen. Bis Montag erwartet die GF eine Stellungnahme von mir, wieso der gekündigte Mitarbeiter zur Wahl aufgestellt worden ist.
Wie soll ich jezt vorgehen? Der Wahlvorstand kann doch jetzt nicht einfach ein Ersatzmitglied anstelle des gewählten Mitarbeiters vorziehen. Die Wahl ist ja eigentlich gelaufen. Die GF wird definitiv die Wahl anfechten.