Anfechtung der Wahl
Hallo zusammen, ein Mitarbeiter hat vor Ablauf der Frist zum einreichen der Wahlvorschläge eine fristlose Kündigung erhalten. Für diesen Mitarbeiter hat dann die Gewerkschaft NGG einen Wahlvorschlag eingereicht und mir mitgeteilt, dass er das Passive Wahlrecht besitzt. Habe dann etwas gegoogelt um auf der sicheren Seite zu sein. Habe ein Urteil des BAG endeckt die dieses Thema aufgreift und dachte Ok, dann kann ich Ihn zu den Bewerbern für die BR Wahl nehmen. Ich bin davon ausgegangen, dass die NGG natürlich eine Klage gegen die fristlose Kündigung erhoben hat. Da der Mitarbeiter zum Minderheitengeschlecht gehört und der einzige des Minderheitengeschlechts war, der sich zur Wahl aufstellen lassen hat, wurde er durch 6 erhaltene Stimmen in den BR gewählt. Am kommenden Montag findet die konstituierende Sitzung statt, das endgültige Wahlergebniss steht ja schon fest, da die Frist zur Ablehnung der Wahl abgelaufen ist. Jetzt hat mir die Geschäftsführung mittgeteilt bis heute keine Klage gegen die fristlose Kündigung eingegangen ist und somit die Wahl Nichtig wäre. Ich soll den Wahlvorstand zusammenberufen und diesen Fehler berichtigen. Bis Montag erwartet die GF eine Stellungnahme von mir, wieso der gekündigte Mitarbeiter zur Wahl aufgestellt worden ist. Wie soll ich jezt vorgehen? Der Wahlvorstand kann doch jetzt nicht einfach ein Ersatzmitglied anstelle des gewählten Mitarbeiters vorziehen. Die Wahl ist ja eigentlich gelaufen. Die GF wird definitiv die Wahl anfechten.
Community-Antworten (4)
29.05.2010 um 15:46 Uhr
Eigentlich ist das einfach, da das dann wohl ein Gericht entscheiden wird. Ihr habt ihm das passive Wahlrecht gegeben also solltet ihr das erstmal so weiterhin durchziehen. Jetzt ist die Kuh eh schon in den Brunnen gefallen. Alles hin und her Gerede ist also nciht mehr relevant... Der AG kann ja viel behaupten ;-)
29.05.2010 um 21:40 Uhr
Danke erstmal.
Ist es rechtens wenn der Wahlvorstand jetzt kurzfristig beschliesst, dass es ein Fehler gewesen ist ihn zur Wahl in den BR zuzulassen und ein Ersatzmitglied an seiner Stelle gesetzt wird? Oder soll ich dem Arbeitgeber in der Stellungnahme alles so beschreiben wie es war und die konstituierende Sitzung wie geplant am Montag durchführen? Keiner aus dem WV weiß ob es ein Fehler war oder nicht den gekündigten Mitarbeiter wie oben beschrieben zugelassen zu haben.
30.05.2010 um 16:19 Uhr
Alleinikowski Eine Betriebsratswahl ist nur nichtig, wenn die Grundsätze einer demokratischen Wahl nicht zu erkennen sind. Das dürfte bei euch nicht der Fall sein.
Letztendlich ist die Wahl gelaufen. Eine Möglichkeit, diese Wahl zu stoppen, sehe ich nicht, da das Wahlergebnis doch schon feststeht und es nur noch um die Konstituierung des BR geht. Selbst wenn der Wahlvorstand hier eingreifen möchte, dürfte das Eingreifen rechtswidrig sein.
Wenn der AG meint, die Wahl ist nicht in Ordnung, so kann er ja die Wahl anfechten. Dies sollte der Wahlvorstand dem AG auch kurz mitteilen. Jetzt diese Wahl vom Wahlvorstand für ungültig zu erklären, ist nicht mehr möglich.
30.05.2010 um 19:45 Uhr
Ok vielen Dank. Werden dann morgen die konstituierende Sitzung durchführen.
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