W.A.F. LogoSeminare

Außerordentliche Kündigung / fristlose Kündigung

K
Klaus_BR
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG hat einem MA zwei Kündigungen zugestellt: eine fristlose Kündigung und eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist . Wir hatten beiden widersprochen. Der AN möchte auch Kündigungsschutzklage erheben.

Die fristlose ist eigentlich nicht möglich (Tarifvertrag) deshalb die Alternative. Meine Frage (und die des MA) ist jetzt: wie soll sich der MA verhalten? Das eine Arbeitsende wäre ja jetzt, das andere erst in ein paar Monaten.

Ich danke schon mal allen. Würde mich über konstruktive Hinweise freuen. Ich stelle diese Frage ja nicht aus Spaß...

Solidarische Grüße

63005

Community-Antworten (5)

B
BRBaer_56

15.06.2020 um 16:31 Uhr

der betroffene AN sollte unverzüglich die Kündigungsschutzklage für beide Kündigungen einreichen. Da ihr als Betriebsrat beiden Kündigungen widersprochen habt, hat der AN auch einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zur endgültigen Rechtsklärung über alle Instanzen.

Bis dahin soll/muss der AN ganz normal weiterarbeiten bzw. seine Arbeitskraft anbieten.

Der AG muss auf jeden Fall den AN weiterbezahlen.

Wahrscheinlich wird man sich aber wie in 90 % aller solchen Fälle dann mit einer Abfindungszahlung trennen.

Das ist dann aber kein Thema mehr für den Betriebsrat.

U
UdoWoe

15.06.2020 um 17:32 Uhr

Wieso sollte ein fristlose Kündigung nicht möglich sein? Wenn es eine Personen- oder Verhaltensbedingte Kündigung ist, dann ist dies doch möglich. Kann mir nicht vorstellen, dass solche Kündigungen in einem TV ausgeschlossen sein sollten. Wir wissen ja nicht warum eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Auf jeden Fall ab zum Rechtsanwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Der RA sollte den MA über alles andere aufklären. Dazu sind wir hier nicht die richtigen.

C
celestro

15.06.2020 um 17:47 Uhr

"Wieso sollte ein fristlose Kündigung nicht möglich sein? Wenn es eine Personen- oder Verhaltensbedingte Kündigung ist, dann ist dies doch möglich. Kann mir nicht vorstellen, dass solche Kündigungen in einem TV ausgeschlossen sein sollten. Wir wissen ja nicht warum eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde."

Dann sollte man sich das spekulieren vielleicht sparen und "Die fristlose ist eigentlich nicht möglich (Tarifvertrag) deshalb die Alternative." als gegeben hinnehmen. Denn warum sollte der Ausschluss durch den TV nicht möglich sein? ;-)))

C
Catweazle

16.06.2020 um 02:44 Uhr

BRBaer_56, bei einer Außerordentlichen (fristlosen) Kündigung kann der BR nicht widersprechen, lediglich Bedenken äußern. Einen Weiterbeschäftigungsanspruch gibt es auch nicht.

S
seehas

16.06.2020 um 09:23 Uhr

Auf jeden Fall sollte der betroffene Mitarbeiter dem AG deutlich anzeigen, dass es r bereit ist weiterhin zu arbeiten. Der AG möchte dies wahrscheinlich nicht, ist dann aber im Annahmeverzug.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Zum wiederholten Male fristlose Kündigung erhalten - kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen?

Habe da mal eine Frage zu fristlosen Kündigung. Ich hatte Anfang des Jahres eine fristlose Kündigung erhalten wegen Vertrauensbruch, BR hat nicht widersprochen,aber ich habe Kündigungsschutzklage eing

Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?

Unser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes

Fristlose Kündigung wegen Diebstahl

BR-Mitglied hat eindeutig einen Diebstahldeligt begangen diese belegen die Fotos der polizeilichen Akte. Die Belgeschaft und der restliche BR sind sich über eine fristlose Kündigung einig. Niemand mö

Kündigungsrücknahme - obwohl fristlose schon in Kraft getreten ist?

hallo, Wir haben folgendes Problem. Einem AN wurde zum 31.12.07 fristlos und behelfsmäßig zum 31.01.08 ordentlich gekündigt. Der AN hat die fristlose angenommen, nicht geklagt und sich bei der Arge g

außerordentliche fristlose Tatkündigung, hilfsweise außerordentliche fristlose Verdachtskündigung

Der BR hat die Unterlagen und den Antrag des AG zur genannten Kündigung erhalten. Worauf müssen wir achten? Wir wollen die Zustimmung verweigern und begründen. Reicht es auf die Tatkündigung einzugehe