Erstellt am 14.12.2006 um 19:42 Uhr von Alter Betriebsrat
Sollte eine Kündigung wegen dieses Deliktes ausgesprochen werden wollen, so hat der Arbeitgeber, 14 Tage Zeit, nach dem ihm Bekanntwerden des Sachverhaltes um eine Kündigung auszusprechen. Lt Kündigungsschutzgestz. Er muss innerhalb der Frist auch den BR angehört haben, denn eien Kündigung ist ohne Anhörung des BR , ohne weiteres nichtig.
Grüssle
Erstellt am 14.12.2006 um 19:47 Uhr von Heini
Wo wurde der Diebstahl den begangen?
Erstellt am 14.12.2006 um 19:49 Uhr von Mona-Lisa
@Blowi,
...Die GL sagt aber:" Ich habe im Moment keine Zeit dafür"
das hört man auch selten! Vor allem, wenn man einen Betriebrat rauskegeln könnte!
Ich frage mich aber, wie ihr Einsicht in die Polizeiakte nehmen konntet!
Erstellt am 14.12.2006 um 19:52 Uhr von Alter Betriebsrat
Ist doch Wurscht Jungs und Mädels !
Wichtig ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Sachverhaltes durch den AG, wenn er kündigen will.
Das ist die Essenz.
Grüssle
Erstellt am 14.12.2006 um 21:08 Uhr von wölfchen
Ich kann Mona- Lisa nur beipflichten, die Geschichte hört sich sehr eigenartig an und ohne nähere Info kann man dazu eigentlich keine Meinung abgeben. Da ist ein BRM, welches gestohlen haben soll (wo, wird nicht erwähnt), da ist ein Arbeitgeber, der anscheinend gar keine Eile hat und da ist ein BR, der auf wundersame Weise Einblick in die Polizeiakte nehmen kann. Eine äußerst merkwürdige Mär, die der näheren Erläuterung bedürfte.
Erstellt am 14.12.2006 um 23:11 Uhr von Heini
Alles sehr dubios.
Habe den Verdacht,
dass der AG in diese Sache nicht mit reingezogen werden möcht.
Erstellt am 14.12.2006 um 23:38 Uhr von Blowi
Danke für die Antwort so weit....
Der Diebstahl fand im Betrieb statt. Einem Kollegen wurde die Kreditkarte/EC-Karte gestohlen.....
Gott sei dank mach man ja auf Banken Fotos insgesamt ne menge und somit kam die Polizei in die Firma und fragte ob man die Person auf den Fotos kenne? Die ist so gut zu erkennen das es nicht besser geht. Wieso sie die Geheimnummer hatte weis ich nicht tut letzt endlich auch nix zur Sache..... Zumal der Verdacht das die Kollegin sich anderweitig Geld aneignet schon länger besteht denn immer wieder kamen Wertsachen weg nur wurde sie nie erwischt.
Ansonsten wären noch die Fragen:" wenn die GL den Termin verpasst. bliebe die ordentliche Kündigung. Die Bertägt bei BrM ein Jahr .....oder geht das schneller???
Muss der BR die Kollein selbst noch anhören??? oder kann man sich das sparen???
Sie hatte schon einen Anhörungstermin den sie wegen krank absagte......
So jetzt etwas Licht ins dunkle gekommen???
Erstellt am 15.12.2006 um 07:11 Uhr von Mona-Lisa
@Blowi,
ist schon ne skurile Situation!
Ein BR-Mitglied, das klaut wie ein Rabe, ein AG, der anscheinend gar nicht daran interessiert ist, die Person aus dem Betrieb zu entfernen und BR-Kollegen, die samt der restlichen Belegschaft dieses "Entfernen" am liebsten selbst übernehmen würden!
Wartet doch mal ab, der AG hat ja noch Zeit (?) auf diesen Vorfall zu reagieren.
"Sie hatte schon einen Anhörungstermin den sie wegen krank absagte......"
Bei wem? Ich denke, der AG hat bisher nicht reagiert? (Keine Zeit?)
Sollte es zur Kündigung kommen, sollte (müssen muss er nicht) es für einen Betriebsrat selbstverständlich sein, mit dieser MA zu reden! Ausser sie will nicht.......
Erstellt am 15.12.2006 um 17:52 Uhr von Heini
Wichtig wäre zu wissen wo der Diebstahl, wenn es den einer war, stattgefunden hat!
Das sagt das Foto ja nicht aus, den das Foto wurde wohl am Geldautomaten aufgenommen.
Was würde den passieren, der AG kündigt fristlos und die Beschuldigte gesteht in dem Verfahren, dass sie die Karte z.B. bei Aldi gefunden hat.
Der AG und auch der BR sollten das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten.
Erstellt am 15.12.2006 um 18:08 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
dann würde ja nur der Weg über's Arbeitsgericht übrig bleiben...
@Heini,
"Was würde den passieren, der AG kündigt fristlos und die Beschuldigte gesteht in dem Verfahren, dass sie die Karte z.B. bei Aldi gefunden hat."
Ist schon ein bisschen weit hergeholt, oder?
Erstellt am 15.12.2006 um 18:30 Uhr von Heini
Mona-Lisa,
wie so ist das ein bisschen weit hergeholt?
Wurde der Diebstahl im Betrieb begangen, kann der AG wenn er möchte aktiv werden.
Gab es keinen Diebstahl auf dem Betriebsgelände, geht es dem AG nichts an.
Und genauso geht es dem AG + BR nichts an wenn sie die Karte bei Aldi gefunden hätte.
Ob der Weg über das ArbG erfolg hätte, wenn nicht eindeutig der Diebstahl im Betrieb nachgewiesen wurde, bezweifel ich.
Erstellt am 15.12.2006 um 18:53 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
die ganze Spekuliererei bringt doch gar nicht's!
Ich geh nach wie vor davon aus, dass der Diebstahl im Betrieb von Blowi stattgefunden hat.
(Ist aber trotz allem immer noch ne recht nebulöse Geschichte!)
Was ist denn das für ein AG, der seine Mitarbeiter nicht vor einer "Diebin" schützt, und dementsprechend reagiert.
Da gefällt mir der Rat von Ramses II schon besser!
Erstellt am 15.12.2006 um 23:34 Uhr von Blowi
Auflösung!
Hat sich erledigt war zur Anhörung und hat einen Auflösungsvertrag zum Ende des Monats zu gestimmt......
So hat sich für alle Beteiligten das beste ergeben denn nun ist die Sache sauber vom tisch ohne wenn und aber.
Aber danke für eure Hilfe
viele Grüße
Blowi