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Zeuge für MA-Gespräch

S
sepli
Aug 2017 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin gewähltes BR Mitglied jedoch hatten wir noch nicht die konsultierende Sitzung. Gestern hat mich ein Kollege angesprochen ob ich nicht als Vertrauensperson/Zeuge zu einem Gespräch beim Geschäftsführer mit kommen kann. Grund dieses Gespräch's ist dass der Kollege jemand Anderen bei der Arbeit geholfen hat. Dies wird anscheinend von unserem Chef nicht gerne gesehn. Meine Frage ist nun, ob ich zu diesem Gespräch mit kommen darf bzw. sollte? Schon mal danke für eure Antworten

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Community-Antworten (3)

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gironimo

04.06.2014 um 15:56 Uhr

Ob der Chef weiß, dass noch gar keine Konstituierung statt gefunden hat???

Mein Rat: gehe einfach mit.

Bestenfalls könnte der Chef geltend machen, es handele sich gar nicht um ein Gespräch im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG. Da aber bitte nicht so schnell abwimmeln lassen. Kritik an dem Verhalten des AN entspricht einer Beurteilung der Leistung und der Entwicklung im Betrieb.

Notfalls kann der Kollege "verlangen" dass das Gespräch im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG geführt wird - und dann gibt es keine ausreden.

S
sepli

04.06.2014 um 16:59 Uhr

Dank für die Antwort! Ja weiß er....würde das was ändern? Ist es nicht so das jeder AN das Recht hat eine Person seines Vertrauens, unabhängig ob BR oder nicht, zu so einem Gespräch mit zu nehmen?

G
gironimo

04.06.2014 um 17:29 Uhr

Es könnte eine juristische Haarspalterei entstehen, die aus meiner Sicht aber unsinnig ist.

Der BR als Gremium ist erst handlungsfähig, wenn die konst. Sitzung statt gefunden hat. Nichts desto trotz bist Du aber gewähltes BR-Mitglied. Und bei einem Gespräch dieser Art, ist ja nicht der BR als Gremium gefragt sondern ein einzelnes BR-Mitglied, dass der AN als BR-Mitglied seines Vertrauens ausgewählt hat.

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