Erstellt am 07.02.2019 um 15:26 Uhr von Pjöööng
Als Zeuge dass die Kündigung übergeben wurde?
Ich würde mich hier als Betriebsratsmitglied nicht vom Arbeitgeber instrumentalisieren lassen. Er wird doch genügend andere Personen haben die dafür geeigneter sind.
Erstellt am 07.02.2019 um 15:35 Uhr von moreno
Sehe ich genauso! Bei einer fristlosen Kündigung kann der BR Bedenken äußern z.B. das der Kollege schon so und so lange im Betrieb ist und immer seine Arbeit gemacht hat. Eine Abmahnung sollte hier reichen. Versucht dem Kollegen zu helfen statt Euch als Hilfssheriffs missbrauchen zu lassen.
Erstellt am 07.02.2019 um 15:52 Uhr von Cyber99
ihr solltet als BR überhaupt nichts bezeugen, das ist nicht Euer Job.
Ich würde den Spass nur dann mitmachen, wenn der Arbeitgeber mich als Zeugen für die Übergabe der Kündigung dabeihaben will, ohne vorher eine Anhörung des BR zur Kündigung durchgeführt zu haben. Diese Kündigung wäre dann unwirksam. Ansonsten halte ich es mit moreno und würde erst mal hinterfragen, ob nicht eine Abmahnung das geeignetere Mittel wäre.
Erstellt am 07.02.2019 um 18:09 Uhr von Krambambuli
Die Frage, ob der Grund tatsächlich für eine fristlose Kündigung ausreicht, kann nur ein Gericht feststellen. Als BR würde ich den AG fragen, wss er vorsorglich unternommen hat, um derartige Vorkommnisse zu vermeiden.
Erstellt am 07.02.2019 um 19:52 Uhr von Adalhelm
Wenn der AG einen zu so etwas einlädt immer absagen. Auch bei Gesprächen für Abmahnungen. Der AG kann dem AN in dessen Einladung mitteilen, dass dieser auf Wunsch ein BR Mitglied mitbringen kann.
Wenn der AN euch bittet mit zu kommen geht ihr natürlich mit. Setzt euch aber auch auf die Seite des AN und nicht des AG.
Der Kündigung habt ihr hoffentlich dennoch widersprochenen. In wiefern war der AN bzw. der Betriebsrat darüber Informiert, dass die PCs überwacht werden. Ohne Verdacht ist dieses eh unzulässig. Sollte der BR nicht informiert gewesen sein, dass Kollege XY überwacht werden soll da verdacht besteht ist die Kündigung auch hinfällig. Hat der AN eine IT Einweisung bekommen, wo das Downloaden eindeutig als fristlosen Kündigungsgrund drin steht. Hat er dieses Unterschrieben.
Prinzipiell sollte dieses Immer ein Gericht prüfen. Wenn der AN dieses möchte.
Natürlich könnte man sagen das Vertrauensverhältnis ist gebrochen und der AN hat die Firma einem Risiko ausgesetzt ( Kosten durch Straftat oder Möglichkeiten eines Virus):
Dennoch ist die Frage ob es Rechtens war
Erstellt am 07.02.2019 um 21:53 Uhr von Moreno
Adalheim einer fristlosen Kündigung kann der Betriebsrat nicht wiedersprechen.
Erstellt am 08.02.2019 um 08:02 Uhr von rtjum
also so wie ich das verstehe frage ich mich ob der BR überhaupt angehört wurde...
Evtl. kann BRillant da Licht ins Dunkel bringen...