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BR von Personalabt als Zeuge bei Kündigung eingeladen

B
BRillant
Feb 2019 bearbeitet

Wir sind zu dritt. Der Vorsitz ist von der Personalabteilung kontaktiert worden. Der Personalabteilung wollte jemand kündigen und wollte ein BR-Mitglied als Zeuge. Die Person, um die es geht, kann für sein Tat fristlos gekündigt werden (Illegales runterladen - beweisbar). Da können wir nichts machen.

Können wir aber als Arbeitnehmervertreter als Zeuge bei einer Kündigung auftreten?

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

07.02.2019 um 16:26 Uhr

Als Zeuge dass die Kündigung übergeben wurde?

Ich würde mich hier als Betriebsratsmitglied nicht vom Arbeitgeber instrumentalisieren lassen. Er wird doch genügend andere Personen haben die dafür geeigneter sind.

M
Moreno

07.02.2019 um 16:35 Uhr

Sehe ich genauso! Bei einer fristlosen Kündigung kann der BR Bedenken äußern z.B. das der Kollege schon so und so lange im Betrieb ist und immer seine Arbeit gemacht hat. Eine Abmahnung sollte hier reichen. Versucht dem Kollegen zu helfen statt Euch als Hilfssheriffs missbrauchen zu lassen.

C
Cyber99

07.02.2019 um 16:52 Uhr

ihr solltet als BR überhaupt nichts bezeugen, das ist nicht Euer Job. Ich würde den Spass nur dann mitmachen, wenn der Arbeitgeber mich als Zeugen für die Übergabe der Kündigung dabeihaben will, ohne vorher eine Anhörung des BR zur Kündigung durchgeführt zu haben. Diese Kündigung wäre dann unwirksam. Ansonsten halte ich es mit moreno und würde erst mal hinterfragen, ob nicht eine Abmahnung das geeignetere Mittel wäre.

K
krambambuli

07.02.2019 um 19:09 Uhr

Die Frage, ob der Grund tatsächlich für eine fristlose Kündigung ausreicht, kann nur ein Gericht feststellen. Als BR würde ich den AG fragen, wss er vorsorglich unternommen hat, um derartige Vorkommnisse zu vermeiden.

A
Adalhelm

07.02.2019 um 20:52 Uhr

Wenn der AG einen zu so etwas einlädt immer absagen. Auch bei Gesprächen für Abmahnungen. Der AG kann dem AN in dessen Einladung mitteilen, dass dieser auf Wunsch ein BR Mitglied mitbringen kann. Wenn der AN euch bittet mit zu kommen geht ihr natürlich mit. Setzt euch aber auch auf die Seite des AN und nicht des AG.

Der Kündigung habt ihr hoffentlich dennoch widersprochenen. In wiefern war der AN bzw. der Betriebsrat darüber Informiert, dass die PCs überwacht werden. Ohne Verdacht ist dieses eh unzulässig. Sollte der BR nicht informiert gewesen sein, dass Kollege XY überwacht werden soll da verdacht besteht ist die Kündigung auch hinfällig. Hat der AN eine IT Einweisung bekommen, wo das Downloaden eindeutig als fristlosen Kündigungsgrund drin steht. Hat er dieses Unterschrieben. Prinzipiell sollte dieses Immer ein Gericht prüfen. Wenn der AN dieses möchte. Natürlich könnte man sagen das Vertrauensverhältnis ist gebrochen und der AN hat die Firma einem Risiko ausgesetzt ( Kosten durch Straftat oder Möglichkeiten eines Virus):

Dennoch ist die Frage ob es Rechtens war

M
Moreno

07.02.2019 um 22:53 Uhr

Adalheim einer fristlosen Kündigung kann der Betriebsrat nicht wiedersprechen.

R
rtjum

08.02.2019 um 09:02 Uhr

also so wie ich das verstehe frage ich mich ob der BR überhaupt angehört wurde... Evtl. kann BRillant da Licht ins Dunkel bringen...

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