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BR als Zeuge bei Abmahnung - kann der Arbeitgeber die Bitte des MA ablehnen?

G
gabriele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Bei Übergabe einer Abmahnung, die der Mitarbeiter nicht annehmen wollte, hat er verlangt, daß der Betriebsrat als Zeuge hinzukommen sollte. Der Personalchef antwortete mit nein, als Zeuge muß nicht der BR anwesend sein, eine Praktikantin ist ausreichend. Meine Frage: Kann der Personalchef diese Bitte verneinen?

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

08.03.2006 um 12:38 Uhr

Ich würde die Sache anders formulieren. Der Arbeitnehmer kann sich im Prinzip nicht den Zeugen aussuchen. Wenn der Personalchef die Abmahnung übergibt und eine Praktikantin als Zeugin anwesend ist, gilt die Abmahnung als zugegangen.

Der Betriebsrat hat kein MBR bei einer Abmahnung! Er kann lediglich den abgemahnten Arbeitnehmer beraten wie er sich verhalten sollte.

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