Frage zur Schwerbehinderung, Neueinstellung und Probezeit! Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Schwerbehindertenvertretung wurde ich heute von einem Ex-Kollegen etwas gefragt, wo ich leider keine passende Antwort hatte.
Mein Kollege ist Schwerbehindert, und hat sich bei einem anderen Arbeitgeber beworben. Lt. Ihm wurde nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt. Er sagte daraufhin auch nichts. Nun hat er gestern seine neue Stelle angefangen, und fragte mich als Ex-Kollege, was sei, wenn er doch seinen Ausweis zeigt. Es geht ihm nicht um den Extra-Urlaub, sondern um den Kündigungsschutz. Er wollte beim Bewerbungsgespräch nicht von selbst hindeuten, da er sonst wohl den Job nicht erhalten hat.
Was kann Ihm passieren, wenn er praktisch nach einigen Tagen dem Boss doch von der Schwerbehinderung erzählt??? Kann Ihm dann gleich gekündigt werden??? (Probezeit) Falls die Firma das "hinnimmt", hat er dann zumindest 6 Monate Kündigungsschutz?
Ich konnte Ihm nicht helfen, und hab auch im Netz nichts gefunden!
Über einen Tip wäre ich sehr dankbar!
Schönen Abend noch
S.Bauer
Community-Antworten (4)
04.05.2007 um 00:50 Uhr
Hallo S. Bauer,
Such hier mal nach Stichwort, da wirst Du "Schwerbehinderung" schon öfters finden. Meine pers. Meinung - jupp, der Ex-Kollege ist dann Ex-EX-Kollege. In der Probe ist die Kündigung ohne Grund rechtens und das nachträgliche "guck mal, ich hab Sonderrechte" käm dem ArG sicher auch als hinterhältiger Vertrauensbruch vor. Zumal sich die SchwB ja wohl nicht auf den Job auswirkt.
Grüsse, Hans
04.05.2007 um 01:03 Uhr
s.bauer, schau mal in den § 90 SGB IX, der besondere Kündigungsschutz greift erst nach einem halben Jahr.
Die Frage hätte der Kollege übrigens wahrheitsgemäß beantworten müssen(noch).
04.05.2007 um 01:16 Uhr
@Lotte,
auch wenn er nicht gefragt wurde? Geht doch keinen was an, wenn's den Job nicht tangiert, oder lieg ich da falsch?
04.05.2007 um 01:28 Uhr
hans, nicht gefragt, keine Antwort. Er hätte, wenn er gefragt worden wäre... ;-)
Aber mit dem Bekenntnis sollte er noch warten
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