Erstellt am 04.06.2014 um 08:07 Uhr von ganther
Ihr habt offensichtlich eine offizielle Regelung für Dienstfahrten also muß die auch für euch gelten. Sonst wäre es eine Benachteiligung wegen des Amtes und das ist unzulässig
Erstellt am 04.06.2014 um 09:05 Uhr von wölfchen
Erstellt am 04.06.2014 um 12:44 Uhr von youngster
sollte dieses anschreiben also genügen?
Sehr geehrtxxxxxxxxxx
momentan bekommen Angestellte, welche ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke nutzen, 0,30 € je gefahrenem Kilometer.
Mitglieder des Betriebsrats bekommen für Fahrten, welche im Rahmen der Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit geschehen, 0,22 €.
Aufgrund der Schutzbestimmungen und des Benachteiligungsverbots möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, für Fahrten ab dem 3.6.2014 die für alle Angestellten gültige Kilometerpauschale von 0,30 € anzusetzen.
Erstellt am 04.06.2014 um 13:58 Uhr von gironimo
ich würde Nachzahlung für zu gering berechnete Kilometerpauschalen verlangen.
Wie hier schon gesagt wurde: Der BR ist gleich zu behandeln, wie alle anderen "Dienstfahrer" auch.
Erstellt am 04.06.2014 um 20:24 Uhr von polybär
@Youngster,
frag den AG doch WARUM !
Erstellt am 04.06.2014 um 21:52 Uhr von youngster
Das haben wir, Mitarbeiter fahren auf Weisung und br Mitglieder ja sozusagen freiwillig - so die Begründung.