EightBall,
ich sehe, es hat sich keiner erbarmt, ich versuch es mal mit einem ausgedachten Beispiel:
Es hat eine BR Wahl mit 3 Listen gegeben. Beschäftigte über 2001, 19er BR, 5 Freistellungen
Liste 1= 122 Stimmen = 2 Sitze im BR
Liste 2= 184 Stimmen = 4 Sitze im BR
Liste 3= 550 Stimmen = 13 Sitze im BR
Das neue Gremium kann sich nicht auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag verständigen, die Freistellungen müssen im Wege der Verhältniswahl ermittelt werden. Es müssen, genau wie bei der BR Wahl, Wahlvorschläge gemacht und ein Stimmzettel erstellt werden, auf welchem man dann einer Liste seine Stimme geben kann.
Wir gehen mal davon aus, dass Liste 1 seine 2 Mitglieder zur Freistellung vorschlägt, Liste 2 seine 4 Mitglieder und Liste 3 5 Mitglieder seiner Liste.(Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei den "innerbetriebsrätlichen Wahlen" eine andere Listenzusammenstellung als bei der BR Wahl erlaubt und möglich ist. In der Regel wird das aber nicht so sein, wenn es schon zur BR Wahl eine Listenwahl gab!)
Die Stimmzettel werden ausgezählt und es ergibt sich folgendes Ergebnis:
Liste 1 / 2 Stimmen
2:1 = 2
2:2 = 1
2:3 = 0,666
2:4 = 0,5
2:5 = 0,4
Liste 2 / 4 Stimmen
4:1 = 4*
4:2 = 2
4:3 = 1,333
4:4 = 1
4:5 = 0,8
Liste 3 / 13 Stimmen
13:1 = 13*
13:2 = 6,5*
13:3 = 4,333*
13:4 = 3,25*
13:5 = 2,6
Die mit * gekennzeichneten 5 Höchstzahlen belegen:
Liste 3 erhält 4 Freistellungen
Liste 2 erhält 1 Freistellung
Liste 3 erhält 0 Freistellung
Kannst Du das verstehen oder gibt es noch Unklarheiten?