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Werbung Kandidaten SBV

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Christina07
Sep 2022 bearbeitet

Hätte eine dringende Frage. Bin Vertrauensperson und Wahlvorstand. Es gibt je 3 Bewerber auf Vertrauensperson und Stellvertreter. Eine Kandidatin ist dauerkrank und ausgesteuert. Sie hat im Vorfeld über eine freigestellte Betriebsrätin Flyer verteilt. Da das bekannt geworden ist, wollen wir, dass alle Kandidaten die Möglichkeit bekommen sich im Intranet vorzustellen. Soweit so gut. Jetzt ist ausgerechnet diese Kandidatin im Urlaub und nicht erreichbar. Müssen die restlichen Kandidaten nun auch auf ihr Profil im Intranet verzichten???

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Community-Antworten (4)

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Relfe

15.09.2022 um 11:03 Uhr

Wahlwerbung ist Sache des Kandidaten. Der WV hat sich hier neutral zu verhalten. Auch könnte das als Wahlbeeinflußung gewertet werden und die Wahl üngültig machen. Auch das ihr das Intranet zur Verfügung stellt und jetzt eine Kandidatin jetzt nicht erreichen könnt ist bereits ein Anfechtungsgrund, weil ihr als Wahlvorstand aktiv die Wahl beeinflußt und nicht alle Kandidaten gleich behandelt.

Haltet euch aus dem Thema Wahlwerbung etc. komplett raus, wer gewählt werden will soll sich selbst bemühen.

PS: natürlich darf ein Kandidat der gleichzeitig WV ist für sich Werbung machen, aber nur als Kandidat, immer darauf achten, das man das sauber trennt.

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enigmathika

15.09.2022 um 11:06 Uhr

(Nein. Die Möglichkeit ist gegeben. Dass eine Kandidatin diese nicht nutzen kann, weil sie im Urlaub ist, schadet der Sache nicht.) Ich ziehe diese Aussage zurück und stimme Relfe und Thomas zu.

Kritisch finde ich allerdings, das der Betriebsrat Werbung für eine Kandidatin macht. Auch wenn es nicht im Namen des BR war, so könnte doch die Unterstützung durch die freigestellte Betriebsrätin so wirken. Hat die BR die Flyer denn wenigstens außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit verteilt?

T
Thomas63

15.09.2022 um 11:10 Uhr

Es ist glaube ich nicht Aufgabe des Wahlvorstandes sich um Wahlwerbung zu kümmern sondern die Ordnungsgemäße Wahl durchzuführen. Ich würde mich nicht dem Vorwurf aussetzen Parteiisch zu sein. Wenn einige Kandidaten sich im Intranet vorstellen wollen würde ich das mit dem AG absprechen, allerdings kann man Ihm auch vorwerfen Partei zu ergreifen wenn nicht alle gleichmäßig berücksichtigt werden. Ob eine Kandidatin die Ausgesteuert ist und wo nicht klar ist wann sie kommt die Richtige Wahl ist ist fraglich. Auf alle Fälle war Sie clever genug und hat in eigen Regie die Wahlwerbung für sich angeleiert ohne den Wahlvorstand oder den AG einzuspannen.

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Relfe

15.09.2022 um 12:51 Uhr

"Wenn einige Kandidaten sich im Intranet vorstellen wollen würde ich das mit dem AG absprechen, allerdings kann man Ihm auch vorwerfen Partei zu ergreifen wenn nicht alle gleichmäßig berücksichtigt werden. " der AG ist per Gesetz verpflichtet allen Kandidaten dieselben Mittel zur Verfügung zu stellen. Er kann also das Intranet zur Verfügung stellen (muss er nicht) und es allen Kandidaten zugänglich machen, dann hat er seine Pflicht erfüllt. Im Gegensatz zum WV muss der AG nicht sicherstellen, das die Kandidaten informiert werden. Er muss nur allen Kandidaten die das machen wollen die Möglichkeit geben, kümmern muss der AG sich nicht.

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