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Verschließen - darf ein Arbeitgeber ohne Info an den BR einfach die Wasch bzw. Toilettenräume in der Nähe eines Arbeitsplatzes verschließen?

I
intel
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

darf ein Arbeitgeber ohne Info an den BR einfach die Wasch bzw. Toilettenräume in der Nähe eines Arbeitsplatzes Verschliessen? Die AN können aber wenn Bedarf, durch Schlüsselausgabe an die Vorrichtungen gelangen. Es befinden sich noch weitere Wasch-Toilettenräume im Gebäude, diese sind aber für einige AN etwas weiter entfernt.

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Community-Antworten (5)

A
Apostel

06.06.2008 um 09:49 Uhr

@intel

was gibt denn der AG für eine Begründung an? Ich hoffe, ihr habt nachgefragt.

I
intel

06.06.2008 um 09:56 Uhr

Begründung:angeblich häufiges Verstopfen der Röhre. Diese hat der BR durch eine Verteiler mail gelesen, jedoch selber aber keine erhalten.

M
Mona-Lisa

06.06.2008 um 10:14 Uhr

@intel, warum wird der Abfluss nicht repariert?

I
intel

06.06.2008 um 10:21 Uhr

ich möchte zu meiner Frage noch hinzufügen ob dadurch der § 87 BertVG übergangen wurde? Ich kann diesbezüglich nichts im Gesetzbuch finden.

M
Mainpower

06.06.2008 um 11:00 Uhr

Hallo, § 87 (1) 8 könnte helfen Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen

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