Erstellt am 30.05.2014 um 15:57 Uhr von Chicago
Natürlich sollten Neueinstellung in einer BR Sitzung zur Sprache/Abstimmung kommen wo alle Betriebsratsmitglieder dabei sind. Sowas können nicht einfach mal drei Leute vom Betriebsrat entscheiden.
Erstellt am 30.05.2014 um 16:23 Uhr von frischlinge
Es wurde aber durch 4 Leute des BR so entschieden.
Das würde reichen und bräuchte keine weiteren Sitzungen, so der BRV.
Erstellt am 30.05.2014 um 18:11 Uhr von Daddy
Das ist Unsinn von eurem BRV. Sowas gehört auf eine Sitzung des BR und muss auf der Tagesordnung stehen.
Erstellt am 30.05.2014 um 18:26 Uhr von Hoppel
@ frischlinge
Seid Ihr ein 7er Gremium?
Erstellt am 30.05.2014 um 18:48 Uhr von seesee
Für eine Entscheidung, ob der Einstellungsanhörung zugestimmt oder widersprochen wird, muss der BRV eine ordentliche Sitzung einberufen. Es sind ALLE BRM und evtl. Ersatzmitglieder mit Tagesordnung, auf der der Beschluss zu lesen ist, zu laden. Dann ist vom BRV in der Sitzung die Beschlussfähigkeit festzustellen. Dann wird diskutiert, und der BrV stellt die Frage der Fragen: Wer stimmt der Einstellungsanhörung zu? Wer stimmt dagegen? Die Mehrheit bestimmt und erst jetzt ist der Beschluss gefasst und wirksam.
Euer BrV begeht eine Pflichtverletzung, wenn er so lax mit Beschlussfassung umgeht.. Gugst Du hier: http://www.betriebsrat.com/betriebsratssitzung
Erstellt am 30.05.2014 um 18:52 Uhr von frischlinge
Erstellt am 30.05.2014 um 19:13 Uhr von Hoppel
@ frischlinge
Bei einem 7er Gremium scheidet die Möglichkeit aus, Personalangelegenheiten einem Ausschuss zur selbständigen Entscheidung übertragen zu können.
Aber egal was bei Euch beschlossen werden soll ... der BRV MUSS ALLE BRM fristgerecht unter Benennung der konkreten Tagesordnungspunkte zur BR-Sitzung einladen.
Schiebt diesen Alleingängen ein Riegel vor!!!
Erstellt am 30.05.2014 um 23:51 Uhr von Laffo
@all
..& was passiert nun mit der Neueinstellung?....Nix...
Die AGin geht, in Unwissenheit der BR-Sachlage davon aus, dass sich der BR
mit der Anhörung der Neueinstellung beschäftigt & diskutiert hat & der BRV der
AGin die Zustimmung o. Ablehnung somit korrekt mitteilte!
Erstellt am 31.05.2014 um 09:31 Uhr von gironimo
.... eben - das ist ja das Problem. Darum muss >Frischlinge< schnellstens dafür sorgen, dass der BR ordnungsgemäß funktioniert. Hier waren es ja vielleicht "nur" Einstellungen - aber was ist, wenn es um schwierigere Fälle geht. Da kann der BRV doch nicht jenseits jeder Rechtsgrundlage tun und lassen wie er es für bequem hält.
Erstellt am 31.05.2014 um 12:47 Uhr von frischlinge
Hallo ,
dieses und noch viel mehr geht seid Jahrzehnten schon so.
In der Letzten Sitzung sagte mir der BRV lächelnd , das er vor 16 Jahren seine 1 und letztes
Seminar hatte.
Nun gut jedem das seine.
Sitzungen werden alle 8 Wochen abgehalten mit GL.
Letzte Betriebsversammlung vor 4 Jahren.
Der Chef hat sich so was von gefreut das der alte BRV wieder da ist.
Man braucht halt Nerven und Geduld.
Ich werde dennen alles mal schwarz auf weiß zeigen . Drohen werde ich noch nicht.
Obwohl es mir schon bis zur Hutschnur steht.
Und noch was , ich finde es echt toll von euch , mir so zu helfen , jeden Einzelnen ein recht herzliches Dankeschön.
Ich hoffe ich habe weiterhin eure Unterstützung , den bei uns im BR ist echt der Wurm drin.
Alles so fest eingefahren das sie es gar nicht mehr merken das sie nur noch Scheiße bauen.
Danke für euer Verständnis
Erstellt am 31.05.2014 um 16:36 Uhr von polybär
@Frischlinge,
dein BRV kann machen was er will, solange du und andre es zulassen.
Erstellt am 31.05.2014 um 18:20 Uhr von gironimo
außerdem hast Du das Recht, den AG darüber in Kenntnis zu setzen, dass die ihm übermittelte Stellungnahme des BR ohne Beschluss zu Stande gekommen ist. Das kann dann u.U. im Einzelfall schon zu spät sein, weil der AG die Maßnahme umgesetzt hat - aber auf die Dauer.....
Wie sehen die Mehrheitsverhältnisse im BR aus? Ist ein Wechsel im Vorsitz möglich? Was sagt die Gewerkschaft ?
Erstellt am 31.05.2014 um 19:31 Uhr von frischlinge
@gironimo
2 der restlichen 6 wären schon auf meiner Seite . Von 2 weiß ich es nicht so genau .
2 wollen die alte Struktur beibehalten.
Ich brauche viel Geduld und genaues Urteilsvermögen wann ich was auf den Tisch knalle.
Aber ich will mich auch nicht aufopfern für das Unvermögen und deren Unwissenheit.
Aber so bin ich nicht , ich bin im BR gewählt worden um was zu ändern.
Also Arsch hoch und kämpfen.
Erstellt am 31.05.2014 um 19:56 Uhr von wieso
Hallo frischlinge,
ich kann dich gut verstehen. Bei uns ist es ähnlich. Wir sind ein neuer 5 er Betriebsrat. Mit zwei BR Mitgliedern denke ich, kann man was auf die Beine stellen. Bei einem kann ich nichts dazu sagen weil ich den nicht wirklich kenne (kommt aus einem anderen Fimenstandort) und der andere ist m.M. nach fehl am Platz. Der, aber auch der Kollege vom anderen Standort, haben für meine Verhältnisse ein zu gutes persönliches Verhältnis zum NL Leiter. Gegen ein gutes Verhältnis ist ja nichts einzuwenden aber zu eng betrachte ich als hinderlich für einen BR bzw. eine Art Gewissenskonflikt. Ich mag auf dem Holzweg sein aber wer mit dem Chef per Du ist, der ist m.M. nicht unbedingt als BR geeignet. Zum Glück haben drei BR Mitglieder den nötigen Abstand zum NL Leiter.
Erstellt am 31.05.2014 um 22:44 Uhr von polybär
@wieso,
aber wer mit dem Chef per Du ist, der ist m.M. nicht unbedingt als BR geeignet
auf dem Holzweg sein , das bist du. wer Privates und Geschäftliches nicht trennen kann ist nicht nur im BR schnell weg vom Fenster.
Wer sagte noch bis 12°° hauen wir uns die Köpfe ein und dann nach spielen wir Golf?
Ich würde euch raten das ihr die Sachen, von allen Seiten an sehen solltet! Und lieber zweimal hinterfragt was das soll, anstatt den BR durch misstrauen und Spalterin lahmlegt.
Erstellt am 01.06.2014 um 07:10 Uhr von Hoppel
Da macht ein BRV im Prinzip Alleingänge ...
finden BR-Sitzungen nur alle 8 Wochen statt ...
finden BR-Sitzungen gemeinsam mit der GL statt (nach Monatsgespräch klingt´s nicht) ...
finden seit 4 Jahren keine Betriebsversammlungen statt ...
@ frischlinge
Bereits der letzte Punkt reicht aus, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Auflösung des BR stellen zu können; der Antrag wird übrigens erfolgreich sein!
Wie sehen eigentlich Eure KollegInnen die Arbeit des BR?
§ 23 BetrVG Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Erstellt am 01.06.2014 um 13:33 Uhr von frischlinge
Danke euch allen.
Da ich recht neu bin im BR will ich nicht so große Töne spucken.
Wie sieht es eigentlich aus wen in einen 7er Gremium so viel besprochen werden müsste und der BRV bewegt sich kein Stück.
Kann ich eine Sitzung fordern? Punkte hätten wir genug.
Erstellt am 01.06.2014 um 15:04 Uhr von polybär
@Frischlinge,
finde ich gut! erstmal sehen was genau da bei dir im BR dahintersteckt.grundsätzlich muss ja auch immer einer klagen und wer will das schon.
@Hoppel,
soll er sich wirklich verbrennen? scheinbar ist er sogar in der unterzahl.ich finde er sollte schlau handeln wie der fuchs und nicht wie der Elefant der eine maus gesehen hat.
Erstellt am 01.06.2014 um 15:21 Uhr von Hoppel
@ polybär
Er/sie soll sich natürlich nicht die Finger verbrennen, aber bei dem geschilderten Sachverhalt sollte man einem Frischling auch aufzeigen, wie gravierend die Pflichtverletzungen dieses BR sind!
Erstellt am 01.06.2014 um 23:10 Uhr von seesee
@frischlinge: Steter Tropfen höhlt den Stein! Frischer Wind im BR wird von den Alten gerne ausgebremst. An alten Gepflogenheiten wird gerne festgehalten. Du brauchst einen laaangen Atem, bis Du kompetent genug bist, um zu überzeugen. D. h.: Schulung-Schulung-Schulung. Ich bin jetzt in der 3. Amtsperiode BR. Und erst vor ca. 3 Jahren konnte ich etwas bewegen. Das hat viel Kraft gekostet, auch die Helfer in diesem Forum waren und sind enorm wichtig. Breche nichts übers Knie. Versuche, Verbündete zu finden. Hol die Gewerkschaft ins Haus. Halte Dich auf Stand bezüglich aktueller Rechtsprechung. Mit der Zeit wirst Du etwas bewegen!
Erstellt am 02.06.2014 um 19:22 Uhr von frischlinge
Ein kleiner Angriff von mir ;-))
Heute mal eine mail an das Gremium gesendet mit den Wortlaut
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Sehr geehrtes Gremium der Fa. Ratlosigkeit.
Herr Frischling! so wie auch Herr Frischling2 ( beide Mitglieder des BR der
Fa. Ratlosigkeit )
würden gerne über folgende Punkte sprechen.
Termin wäre der 27.06.2014 . ( Ich bitte den BRV um eine Einberufung
einer Sitzung )
Tagesordnungen wären die Punkte............
1. Betriebsvereinbarungen
2. Mitarbeiter Gespräche
3. Arbeitsbekleidung der AN
4. Bundesurlaubsgesetzt § 7
5. Sonstiges
Der Anspruch ergibt sich aus den § 29 BetrVg
Beantragende Personen : Frischlinge 1/ Frischlinge 2
MfG
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Ist das zu forsch , was denkt ihr?
Erstellt am 02.06.2014 um 20:19 Uhr von Orion
Neee, so geht es nicht. Von §29 kannst du keinen Anspruch ableiten.
Hier must du schon den §86a nehmen. Und dann auch nicht tausend TOs, sondern nur ein oder zwei Themen. Natürlich mit dem freundlichen Hinweis. Dass ab jetzt, jede Woche welche kommen. Dann gibt es nämlich nur einmal einen Monat Luft zum Atmen……
Sorry, alles kehrtmarsch.....ich habe ganz übersehen, dass du ja BRM bist. Dann geht natürlich auch der 29er.
Ich würde den 86a aber auf jeden Fall auch wirken lassen. Hier holst du dir ein paar gleichgesinnte aus der Belegschaft und spannst sie dafür ein.
Erstellt am 02.06.2014 um 20:29 Uhr von frischlinge
Ich denke Paragraph 29 Absatz 3 sagt doch aus . Ein viertel des BR.
Sehe ich doch richtig, oder.
Bin BRM.
Erstellt am 03.06.2014 um 09:45 Uhr von pillepalleTR
@Frsichling:
yep, mit §29 Abs. 3 BetrVG liegst du richtig! Den 86a kannste dafür in die Tonne schubsen.
Und das Schreiben in der Form finde ich persönlich auch ok. Vielleicht schafft ihr es ja noch, den einen oder anderen aus dem Gremium für ne Unterschrift zu gewinnen.
Viel Erfolg!
Als TOP 1 würde ich aber "Schulungsanspruch und - pflicht eines BR-Mitglieds" einfügen ;)
Erstellt am 03.06.2014 um 11:54 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich der richtige Ansatz, aber...
Gleich als ersten Punkt "Betriebsvereinbarungen"? So ein großes Feld? Da könnt Ihr Euch doch heißreden ohne zu einem Ergebnis zu kommen, ähnlich wie in manchem Thread hier ...
Ich würde zu Anfang Punkte draufsetzen welche schnell zu einem konkreten Ergebnis führen können.
Warum also nicht z.B.:
"An den BRV der ...
Wir beantragen gemäß § 29 (4) die Einberufung einer BR-Sitzung mit den folgenden Tagesordnungspunkten:
1) Festlegung der BR-Sitzungstermine 2014
2) Termine Betriebsversammlungen 2014
3) Schulungsplanung 2014
Unterschrift Unterschrift"
Vorteil: Ihr solltet aus dieser Sitzung mit klaren Ergebnissen herauskommen, da kann sich kaum jemand drücken. Der TO "Betriebsvereinbarungen" kann sehr schnell zerredet werden und Dir haftet unter Umständen das Stigma an, dass bei Deinen Vorschlägen nichts herauskommt. Deshalb vielleicht besser mit kleinen Schritten anfangen, die auch konkrete Ergebnisse bringen. Alleine schon die Schulungsplanung wird ein dicker Brocken.
Vorteil auch: Alle Teilnehmer müssen Farbe bekennen, wie sie sich zur BR-Arbeit stellen.
Zitat (Hoppel):
"finden seit 4 Jahren keine Betriebsversammlungen statt ...
@ frischlinge
Bereits der letzte Punkt reicht aus, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Auflösung des BR stellen zu können; der Antrag wird übrigens erfolgreich sein! "
Vom Grundsatz her richtig, da aber gerade Wahlen waren, wird der alte BR nicht mehr aufzulösen sein und der neue BR hatte noch keine Möglichkeit gegen seine Verpflichtung zu verstoßen.
Erstellt am 03.06.2014 um 12:28 Uhr von frischlinge
@ pillepalleTR
der ist gut
"Schulungsanspruch und - pflicht eines BR-Mitglieds" einfügen
Super Danke dir. Gruß
@Pjöööng
Eine Super Idde diese Punkte als erstes zu behandeln.
Hast vollkommen recht damit das man mit leichten anfangen sollte.
Soll ich die Punkte noch dazu schreiben zu den Tagesordnungen? Oder wird das zu viel.
Ja es waren jetzt erst Wahlen , uns sollte schon eine Chance gegeben werden.
Ich will ja auch nichts übers Knie brechen , bin auch Kompromisbereit wo es nur geht.
Will auch keinen allten Müll wieder heraufholen , aber wir müssen z.B über Vereinbarungen sprechen die nicht mal vor Gesetz bestehn würden.
Arbeitszeitschutzgesetz ect.
Also sollte man schon ein Auge darauf haben, immerhin habe ich ja auch Verantwortung gegenüber den Mitabeiter aber auch meines Chefs.
MfG
Erstellt am 03.06.2014 um 13:19 Uhr von Pjöööng
frischlinge, besser langsam starten und dann mit der Zeit aufdrehen. Wenn jemand gleich zu Anfang möglichst viele Punkte angehen will, läuft er/sie Gefahr, als Störenfried empfunden zu werden. Deshalb würde ich erst mal nur die grundlegenden Dinge angehen, die für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums notwendig sind. Wenn Ihr dann regelmäßige Sitzungen habt, dann kann auch das Thema "BVen sichten und überarbeiten" ersteinmal zwanglos besprochen werden um dann ein Vorgehen festzulegen.
Letztendlich geht es ja auch darum, gemeinsam zu einem Team zu werden und nicht zu einer Ansammlung von Einzelkämpfern. Deshalb bin ich auh kein Fan von dem "10 Jahre BR-Akten sichten". Das kann schnell den Eindruck erwecken, dass Du nach Fehlern in der Vergangeheit suchst.. Besser finde ich, Schritt für Schritt für die Zukunft gemeinsam den Weg zu gestalten.
Erstellt am 03.06.2014 um 13:42 Uhr von frischlinge
@Pjöööng
Grundsätzlich gebe ich dir recht.
Will auch nicht in alte Klamotten herumwühlen , ich will auch nicht als Störenfried da stehn.
Du hast recht damit , wen du sagst wir sollten erst einmal von Grund her aufarbeiten , was wir überhaupt wollen.
Von den alten BR ist nur 1 geblieben , sagt einiges , oder?
Was mir bis dato aufgefallen ist das keiner Absichten hat ein Seminar zu machen , deshalb finde ich es gut mal darüber zu reden und auf die TO zu setzen. Super Idee , sollten sich dan ein wenig zu erkennen geben , wo sie stehen.
Ich von meiner Seite kann sagen das ich es ernst nehme aber nicht verbissen , den dann geht der Schuß nach hinten los.
Aber mitschwimmen mit den Kaffeetrinkern und ist alles gut Erzählern will ich auch nicht.
Dann hätte ich mich nicht aufstellen lassen.
Ich werde ein Seminar besuchen , einen Beschluß hatten wir schon gefaßt in der letzten Sitzung.
Nun sagte mir der BRV ,der es ja weiter geben sollte ( an die GL ) das er einen guten Moment dafür abwarten wolle um ihn den Beschluß zu stecken. ( 6Wochen her )
Ja was soll ich dazu sagen , es ist nicht angenehm bei uns so etwas weiterzugeben an die GL , weil die die Kosten nicht haben wollen , was sie ja auch den BR spüren lassen.
Man braucht also Eier in der Hose diesen Job zu machen. Ich hätte diesen noch nicht , weil ich noch sehr neu in Sachen BR bin:
Ein Problem würde es für mich nicht dastellen den Beschluß weiter zu geben.
Aber das ist Aufgabe des BRV , er wollte den Job ja.
Ach , in Prinzip bin ich in meiner Pos.ition im BR recht zufrieden. Kann gut lenken wen man das wissen hat.
Danke für euer Geduld