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§§ 4 d, e BDSG: Verfahrensverzeichnis im BR

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wurden Eure BR-Gremien aufgefordert, für das Verfahrensverzeichnis des Unternehmens mitzuteilen, welche Daten Ihr wo, wie lange und zu welchem Zweck speichert, wann sie gelöscht werden und wer Zugriff auf die Daten hat? Hat Euer Gremium selbst ein Verfahrensverzeichnis nach § 4 d, e BDSG?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.05.2014 um 14:02 Uhr

Warum sollten für den BR andere Regeln gelten? Aber wenn Ihr noch keine BV zum Thema Umgang mit personenbeziehbare Daten habt, könnt Ihr ja jetzt den Anlass nutzen und eine BV fordern.

S
seesee

30.05.2014 um 14:38 Uhr

Wir haben bereits eine Konzern-BV zur Einführung und Nutzung von IT-Systemen sowie zum Datenschutz. Hier steht: "Der Grundsatz der Zweckbindung bedeutet, dass bereits vor dem Erheben von personenbezogenen Daten der Zweck und die Ziele der Datenverarbeitung und -Nutzung festgelegt werden und die Verarbeitung nur entsprechend dieser Festlegung erfolgt." Meines Wissens hat diese Festlegung im Rahmen eines Verfahrensverzeichnisses zu erfolgen nach §§ 4 d, e BDSG. In der BV steht jedenfalls nichts darüber, wer-wie-wo das alles festlegt. Erst bei der Einführung neuer IT-Systeme haben wir das geregelt.

Brauchen wir also eine extra BV die regelt, dass festzulegen ist, wer-wie-wo personenbezogene Daten zu welchem Zweck erhebt, speichert und verarbeitet? Oder wir könnten die bestehende BV entsprechend ergänzen...

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