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Erstellen von Verfahrensmeldungen

W
wolllust
Jan 2018 bearbeitet

Inwiefern ist der Betriebsrat verpflichtet, wenn er personenbezogene Daten auswertet, darüber Verfahrensmeldungen für ein Verfahrensverzeichnis (BDSG) zu erstellen ?

4.45401

Community-Antworten (1)

S
sonja

28.09.2005 um 22:10 Uhr

Ich meine gar nicht. Es sein denn Ihr gehört zu den in § 1 BDSG genannten.

Zitat: Das BDSG gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

  1. öffentliche Stellen des Bundes,

  2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie a) Bundesrecht ausführen oder b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,

  3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen.

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