Erstellt am 30.05.2014 um 09:24 Uhr von Dezibel
Ja, Du musst ihn einladen, ob Notwendigkeit zur Teilnahme besteht, entscheidet er.
Erstellt am 30.05.2014 um 09:25 Uhr von Kölner
Er muss IMMER, auch zu jeder Ausschusssitzung und z.B. zum WA geladen werden.
Ob der SBV kommt oder nicht, ist ausschließlich seine Entscheidung.
Ihr habt übrigens IMMER ein Thema für ihn: Ihn geht alles was an!
Erstellt am 30.05.2014 um 11:12 Uhr von Hoppel
@ Biersenf
Es ist doch immer wieder beglückend feststellen zu können, wie gut das BetrVG gelesen wurde ...
§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an ALLEN Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Das bedeutet, dass die SBV selbstverständlich form- und fristgerecht einzuladen IST und die SBV eigenständig entscheidet, der Einladung folgen zu wollen oder nicht.
Erstellt am 30.05.2014 um 11:44 Uhr von Dezibel
Ehhhmmmm ... habe ich etwas anderes gesagt?
Erstellt am 30.05.2014 um 15:52 Uhr von Orion
Wahrscheinlich warst du überhaupt nicht gemeint. Und Hoppel macht jetzt das, was Pjöööng nicht mag, und zu recht auch kritisiert.
Obwohl, so ganz unrecht hat Hoppel natürlich auch nicht.
Erstellt am 30.05.2014 um 18:21 Uhr von Dezibel
Ich versteh kein Wort .............