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Schwerbehinderten Vertreter

B
Biersenf
Jan 2018 bearbeitet

Muss ich (BRV) zu jeder Sitzung auch unseren Schwerbehindertenvertreter einladen? Er ist nicht im BR Gremium??? In der Tageordnung haben wir kein Thema dazu.

1.31006

Community-Antworten (6)

D
Dezibel

30.05.2014 um 11:24 Uhr

Ja, Du musst ihn einladen, ob Notwendigkeit zur Teilnahme besteht, entscheidet er.

K
Kölner

30.05.2014 um 11:25 Uhr

Er muss IMMER, auch zu jeder Ausschusssitzung und z.B. zum WA geladen werden. Ob der SBV kommt oder nicht, ist ausschließlich seine Entscheidung.

Ihr habt übrigens IMMER ein Thema für ihn: Ihn geht alles was an!

H
Hoppel

30.05.2014 um 13:12 Uhr

@ Biersenf

Es ist doch immer wieder beglückend feststellen zu können, wie gut das BetrVG gelesen wurde ...

§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung (§ 94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an ALLEN Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.

Das bedeutet, dass die SBV selbstverständlich form- und fristgerecht einzuladen IST und die SBV eigenständig entscheidet, der Einladung folgen zu wollen oder nicht.

D
Dezibel

30.05.2014 um 13:44 Uhr

Ehhhmmmm ... habe ich etwas anderes gesagt?

O
Orion

30.05.2014 um 17:52 Uhr

Wahrscheinlich warst du überhaupt nicht gemeint. Und Hoppel macht jetzt das, was Pjöööng nicht mag, und zu recht auch kritisiert.

Obwohl, so ganz unrecht hat Hoppel natürlich auch nicht.

D
Dezibel

30.05.2014 um 20:21 Uhr

Ich versteh kein Wort .............

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