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Arbeitszeit Leiharbeiter

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Gilt für Leiharbeiter die b v Arbeitszeiten genauso wie wie für alle anderen Mitarbeiter?

Chef teilt diese anders ein als in der b v vereinbart.

1.248010

Community-Antworten (10)

N
Nubbel

29.05.2014 um 19:31 Uhr

hast du schon einmal das aüg bemüht?

H
Hoppel

29.05.2014 um 20:09 Uhr

@ teufel

Was ist denn in der BV vereinbart? Und inwiefern weichen die Arbeitszeiten der Leih-AN von der BV ab?

J
jHakka

29.05.2014 um 20:21 Uhr

Das könnte jetzt auch so eine Art von versteckter Zeiterfassung zur Arbeitsoptimierung sein.

Angestellter arbeitet 8 Std. am Produkt. Leiharbeiter wird nur sechs (6) Std. beschäftigt; schafft aber das Gleiche. D. h., Vorsicht, Nachtigall ich hör dir trapsen!

H
Hoppel

29.05.2014 um 20:31 Uhr

@ jHakka

Wie wäre es denn, einfach mal weitere Auskünfte abzuwarten? Es macht überhaupt keinen Sinn, mit Null Wissen irgendwelche wilden Spekulationen von sich zu geben!

T
Teufel

29.05.2014 um 20:32 Uhr

Hi.

B v sagt.

Früh , mittel und spätschicht.

Früh von sechs bis acht.

Mittel von neun bis zehn dreißig.

Spät von elf bis zwölf dreißig.

Teilzeitkräfte wollen auf eigenen Wunsch ab zwölf dreißig bis fünfzehn Uhr flexiblel anfangen.

Aber die Leiharbeiter werden auch ab sechzehn Uhr eingeteilt.

Die BV sagt späteste Anfangszeit 15 Uhr.

J
jHakka

29.05.2014 um 20:52 Uhr

Ich erkenne hier jetzt nur Zeiträume für Anfangszeiten. Wie sind denn die Regelarbeitszeiten im Ganzen? Und vor allem, was machen die Leiharbeitnehmer konkret? Ergänzen oder ersetzen sie andere?

@Hoppel Da gebe ich dir ja recht. Ich bin aber nun mal ein kleiner Spekulant :-) Aber leider haben sich meine Ahnungen zu oft bestätigt. Lieber wäre es mir, wenn ich hier auch einmal daneben liegen würde.

H
Hoppel

29.05.2014 um 20:55 Uhr

@ Teufel

... dann solltet Ihr doch mal beim AG vorsprechen!

Aber wundert Euch nicht, wenn Euch der AG das Argument um die Ohren haut, dass Eure Teilzeitkräfte auf eigenen Wunsch von Eurer BV abweichen dürfen ...

Wird denn die betriebsübliche RAHMENarbeitszeit eingehalten?

D
Dezibel

29.05.2014 um 21:46 Uhr

Früh von sechs bis acht. Ups, so eine Arbeitszeit hätte ich auch gerne. ;))

T
Teufel

29.05.2014 um 22:43 Uhr

Nein. Die Anfangszeiten sind zwischen sechs und acht. Wenn du um sechs anfängst bist du um 14.30 Uhr fertig.

Die Leiharbeiter arbeiten wie normale Arbeitskräfte

G
gironimo

30.05.2014 um 09:20 Uhr

Der Chef liegt aus meinerSicht falsch. Vielleicht ist Eure BV aber grundsätzlich nicht klar genug definiert.

Zunächst würde ich den Chef fragen, auf welche Rechtsgrundlage er sich bezieht, wenn er glaubt die BV nicht anwenden zu müssen (verbunden mit der eindeutigen Erwartungshaltung des BR, dass die BV angewendet wird).

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