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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücker

K
kiesewetter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein BR Mitglied kann aus unvorhergesehen plötzlichen fam. Gründen nun nicht mehr an sietzungen teilnehmen und so den Platz für ein nachrückendes Mitglied frei machen und schriftlich niederlegen, das es das Amt ab/aufgibt. Es rückt doch ein Mitglied aus der selben Liste nach, oder?

1.06602

Community-Antworten (2)

W
wischwasch

29.05.2014 um 16:36 Uhr

"unvorhergesehen plötzlichen fam. Gründen" --hmm - BR-Arbeit findet doch während der Arbeitszeit statt!

Aber sonst: JA - von der gleichen Liste (Abweichung nur, wenn die Quote nicht mehr erfüllt werden kann)

D
Dezibel

29.05.2014 um 18:09 Uhr

... ein BR Mitglied kann aus unvorhergesehen plötzlichen fam. Gründen nun nicht mehr an sietzungen teilnehmen und so den Platz für ein nachrückendes Mitglied frei machen und schriftlich niederlegen, das es das Amt ab/aufgibt.

Ich hoffe doch nicht, dass es verstorben ist? Ansonsten reicht ja ein Anruf beim Vorsitzenden, dazu braucht es weder eine Sitzung, noch der Schriftform.

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