Erstellt am 29.05.2014 um 14:36 Uhr von wischwasch
"unvorhergesehen plötzlichen fam. Gründen" --hmm - BR-Arbeit findet doch während der Arbeitszeit statt!
Aber sonst: JA - von der gleichen Liste (Abweichung nur, wenn die Quote nicht mehr erfüllt werden kann)
Erstellt am 29.05.2014 um 16:09 Uhr von Dezibel
... ein BR Mitglied kann aus unvorhergesehen plötzlichen fam. Gründen nun nicht mehr an sietzungen teilnehmen und so den Platz für ein nachrückendes Mitglied frei machen und schriftlich niederlegen, das es das Amt ab/aufgibt.
----
Ich hoffe doch nicht, dass es verstorben ist?
Ansonsten reicht ja ein Anruf beim Vorsitzenden, dazu braucht es weder eine Sitzung, noch der Schriftform.