Erstellt am 14.09.2022 um 14:18 Uhr von Muschelschubser
Im DrittelbG habe ich hierzu nichts gefunden.
Vielleicht hilft §24 MitbestG weiter?
(1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 7 Abs. 2 Arbeitnehmer des Unternehmens sein muss, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
Wechselt man im Blockmodell in die passive Phase, so gilt man aufgrund der fehlenden organisatorischen Eingliederung in den Betrieb nicht mehr als Angestellte nach §5 BetrVG.
Das ist jetzt leider 2 Mal um die Ecke gedacht, aber für mich ist das so schlüssig, dass das Mandat erlischt.
Aber wer weiß, vielleicht hätte ein Arbeitsrechtler da nochmal einen anderen Blickwinkel oder weitere Rechtsgrundlagen?