Arbeitnehmervertreter im AR - Beginn Freistellung Altersteilzeit
Hallo ,
verliert ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, der in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ( Blockmodell) eintritt, sein Mandat? Gewählt wurde nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Gibt es da Literatur oder hat jemand einen Link?
VG
Springbock
Community-Antworten (1)
14.09.2022 um 16:18 Uhr
Im DrittelbG habe ich hierzu nichts gefunden.
Vielleicht hilft §24 MitbestG weiter?
(1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 7 Abs. 2 Arbeitnehmer des Unternehmens sein muss, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
Wechselt man im Blockmodell in die passive Phase, so gilt man aufgrund der fehlenden organisatorischen Eingliederung in den Betrieb nicht mehr als Angestellte nach §5 BetrVG.
Das ist jetzt leider 2 Mal um die Ecke gedacht, aber für mich ist das so schlüssig, dass das Mandat erlischt.
Aber wer weiß, vielleicht hätte ein Arbeitsrechtler da nochmal einen anderen Blickwinkel oder weitere Rechtsgrundlagen?
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