Keine Vertragsverlängerung trotz Unterbesetzung
Sehr geehrte Kollegen, ich selbst, wurde dieses Jahr in den Betriebsrat gewählt, habe deshalb noch sehr wenig Erfahrung mit meinem Alter von 23 Jahren und hoffe auf eure Hilfe oder wertvollen Tipps. In unserem Unternehmen gab es bis heute 5 Angestellte mit Zeitvertrag, 4 in der Produktion und 1 im Büro. Die 4 Kollegen in der Produktion haben heute endlich ihren Festvertrag bekommen, die Dame im Büro leider nicht und der Vertrag wurde auch nicht verlängert. Nun ist es so das wir ziemlich unterbesetzt sind, im Büro wie in der Produktion. Die junge Dame ist eine sehr tatkräftige unterstützung und eine große Bereicherung des Unternehmens, die Werksleitung möchte unsere Kollegin unbedingt behalten doch das letzte Wort hat eine Dame unseres Unternehmens die Personalleiterin ist, welche nicht mit sich reden lässt. Meine Frage ist wie folgt. Welche Möglichkeiten oder sogar rechtliche Schritte habe ich. Falls ich kurz das Unternehmen bennen darf ( -- nein bitte nicht --waf-admin---) falls das dem einen oder anderen was sagt. Hat jemand einen ähnlichen Fall mit positivem Ausgang? Vielen Dank für Ihre Zeit. Ich wünsche einen schönen Feiertag. Dennis S.
Community-Antworten (2)
28.05.2014 um 17:40 Uhr
Trotz deines besonderen Kündigungsschutzes solltest Du mit identifizierbaren Namen zurückhaltend sein (Betrieb, Eigenname etc.). Du musst immer davon ausgehen, dass der "Feind" mitliest. Eine Grundlagenschulung ist unabdingbar (wie z.B. hier bei der W.A.F). Von dir wird schließlich erwartet, dass du deine Rechte, aber auch Pflichten sowie die allgemeinen Arbeitnehmerrechte kennst. Als guten Ratgeber habe ich meine Gewerkschaft kennengelernt.
so long
28.05.2014 um 17:46 Uhr
Erst ein mal, bitte keine Firmennamen hier rein setzen. Dann noch Glückwunsch zur Wahl und viel glück und Erfolg. Wenn bei euch Einstellungen sind, dies ist auch der Fall wenn befristete Verträge in Unbefristete gehen, hat der AG euch nach § 99 BetrVG an zu hören und nicht einfach die Maßnahmen durch zu führen. Wegen der einen Kollegin die nicht übernommen werden soll, könnt ihr in so weit erstmal nichts machen; ...........außer ihr geht zu der Verantwortlichen Person hin und macht ihr in aller Deutlichkeit klar, das ihr in Zukunft für diesen Bereich in dem die Kollegin gearbeitet hatte keine Überstunden Genehmigen werdet---oder zumindest nicht wenn es überdurchschnittlich viele sind. Denn......Überstunden dürfen erst gemacht werden wenn der Chef die beantragt und der BR diese genehmigt hat.
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