Erstellt am 28.05.2014 um 15:40 Uhr von Matze
Trotz deines besonderen Kündigungsschutzes solltest Du mit identifizierbaren Namen zurückhaltend sein (Betrieb, Eigenname etc.). Du musst immer davon ausgehen, dass der "Feind" mitliest.
Eine Grundlagenschulung ist unabdingbar (wie z.B. hier bei der W.A.F). Von dir wird schließlich erwartet, dass du deine Rechte, aber auch Pflichten sowie die allgemeinen Arbeitnehmerrechte kennst.
Als guten Ratgeber habe ich meine Gewerkschaft kennengelernt.
so long
Erstellt am 28.05.2014 um 15:46 Uhr von Snooker
Erst ein mal, bitte keine Firmennamen hier rein setzen.
Dann noch Glückwunsch zur Wahl und viel glück und Erfolg.
Wenn bei euch Einstellungen sind, dies ist auch der Fall wenn befristete Verträge in Unbefristete gehen, hat der AG euch nach § 99 BetrVG an zu hören und nicht einfach die Maßnahmen durch zu führen.
Wegen der einen Kollegin die nicht übernommen werden soll, könnt ihr in so weit erstmal nichts machen; ...........außer ihr geht zu der Verantwortlichen Person hin und macht ihr in aller Deutlichkeit klar, das ihr in Zukunft für diesen Bereich in dem die Kollegin gearbeitet hatte keine Überstunden Genehmigen werdet---oder zumindest nicht wenn es überdurchschnittlich viele sind. Denn......Überstunden dürfen erst gemacht werden wenn der Chef die beantragt und der BR diese genehmigt hat.