Erstellt am 16.08.2006 um 19:40 Uhr von FirstFlamm1
Hallo,
auf deine frage hätte ich auch gerne eine Antwort. Bei uns ist es das Gleiche.
Liebe Grüße....FirstFlamm
Erstellt am 16.08.2006 um 19:50 Uhr von paula
rechtlich durchsetzen könnt ihr da eigentlich nichts. im rahmen der personalplanung kann man es ansprechen, aber da gibt es ja nur ein beratungsrecht
Erstellt am 16.08.2006 um 20:06 Uhr von wölfchen
Dazu müßte man erst mal wissen, wie groß der Betrieb ist, ob der Einsatz von TZ- Kräften möglich ist, also die konkreten Gegebenheiten. Eine pauschale Antwort kann Euch da keiner geben, denn einen Kleinbetrieb kann man kaum zur Einstellung zwingen, weil es wirtschaftlich kaum vertretbar wäre. Unser Betrieb hat 240 Beschäftigte, da gab es schon die Variante, für die Freistellung einen Ersatz einzustellen. Alles andere wäre Behinderung der Betriebsratsarbeit (wenn man durch entsprechende Maßnahmen den BR in Mißkredit bringt. Für einen kleineren Betrieb könnte man z.B. auch eine Teilfreistellung in Betracht ziehen, wodurch der Arbeitsablauf für den AG besser planbar wird.
Allerdings solltet Ihr auch mal überlegen, wie weit die MA über den Vorteil eines BR und den Nachteil, so man keinen hat, informiert sind. Nicht dass die allgemeine Meinung (hierzulande weit verbreitet) herrscht: die sitzen sich doch eh nur den Hintern breit, trinken Kaffee, knabbern Plätzchen und labern sinnloses Zeug, rauskommen wird ohnehin nix!
Für diesen Fall wünschte ich Euch mal eine rechte Krisensituation, in der den MA klar wird, dass sie ohne Euch verraten und verkauft wären. Tue gutes und sprich drüber!
Aber eins wird Euch doch auch ohne mich klar sein, alle wird man sowieso nicht überzeugen.