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AG möchte lediglich die Behandlungszeit bei angeordnetem Arztbesuch vergüten

D
danbe
Sep 2022 bearbeitet

Hallo BR Gemeinde,

zum beschriebenen Ereignis bräuchte ich einmal Hilfe, da ich zu folgendem Fall leider keine konkrete Aussage finden kann:

Der AN hat Höhenangst, muss in seinem Job aber gelegentlich mit einer Hebenbühne hantieren. Dafür wollte der AG nun eine Bestätigung durch den Betriebsarzt. Den Termin dafür hat der AG selbst beim AMZ gebucht und diesen dann dem AN mitgeteilt. Der Termin lag in dessen Arbeitszeit. Der AN hat dann entsprechend abgestempelt und den Termin wahrgenommen. Farhrzeit gesamt ca 1Std, Arzttermin ca 20min. Nun hat der AG dem AN lediglich die 20min des Arztbesuchs gutgeschrieben und die Fahrzeit vom Stundenkonto abgezogen. In meinen Augen hatte der AN hier keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Termins, der AG selbst hat diesen sogar in dieser Zeit veranlasst. Könnt ihr mir sagen, welcher Paragraph hier greift?

Viele Grüße

Daniel

31501

Community-Antworten (1)

R
Relfe

14.09.2022 um 15:37 Uhr

Fahrzeit ist auch Arbeitszeit

Wird die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen bei einem Arzt außerhalb des Betriebs durchgeführt, ist neben der Zeit für die arbeitsmedizinische Vorsorge die Zeit für die Wege zwischen Betrieb und Arzt zu vergüten.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/ist-teilnahme-an-arbeitsmedizinischer-vorsorge-arbeitszeit_92_564190.html

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