BR-Arbeit als Nachrücker
Habe ich Anspruch auf Fortbildung als 1.Nachrücker im BR.?
Community-Antworten (1)
28.05.2014 um 02:33 Uhr
Wenn man als Ersatzmitglied "häufig" nachrückt, dann gibt es auch einen Anspruch auf Schulung. Im nachfolgenden Link findest du mehr dazu. Dem Arbeitgeber gegenüber kann man argumentieren, dass es Sinn macht, sich rechtzeitig schulen zu lassen. Ein Feuerwehrmann kriegt seine Ausbildung ja auch nicht erst dann, wenn es schon brennt.
http://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch-grundlagenseminare
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