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BR-Arbeit als Nachrücker

J
justin
Jan 2018 bearbeitet

Habe ich Anspruch auf Fortbildung als 1.Nachrücker im BR.?

1.73701

Community-Antworten (1)

P
peters

28.05.2014 um 02:33 Uhr

Wenn man als Ersatzmitglied "häufig" nachrückt, dann gibt es auch einen Anspruch auf Schulung. Im nachfolgenden Link findest du mehr dazu. Dem Arbeitgeber gegenüber kann man argumentieren, dass es Sinn macht, sich rechtzeitig schulen zu lassen. Ein Feuerwehrmann kriegt seine Ausbildung ja auch nicht erst dann, wenn es schon brennt.

http://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch-grundlagenseminare

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