Erstellt am 28.05.2014 um 00:33 Uhr von peters
Wenn man als Ersatzmitglied "häufig" nachrückt, dann gibt es auch einen Anspruch auf Schulung. Im nachfolgenden Link findest du mehr dazu. Dem Arbeitgeber gegenüber kann man argumentieren, dass es Sinn macht, sich rechtzeitig schulen zu lassen. Ein Feuerwehrmann kriegt seine Ausbildung ja auch nicht erst dann, wenn es schon brennt.
http://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch-grundlagenseminare