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JAV-Abstimmung bei der Tagesordnung

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich weiß das man in der Betriebsratssitzung keine Abstimmung über die Tagesordnung machen muss. Wir stimmen aber immer darüber ab. (egal) Meine Frage lautet: Muss unser JAV-Mitglied dann über die Tagesordnung mit abstimmen oder nur zu den einzelnen Tagesordnungspunkten die die JAV betreffen.

Danke und Gruß caebr

2.33909

Community-Antworten (9)

D
Dezibel

27.05.2014 um 14:27 Uhr

Was ist das denn? Wieso stimmt ihr über die festgesetzte Tagesordnung ab? Was passiert, wenn ihr dagegen seid? Ist dann die Sitzung beendet?

S
Snooker

27.05.2014 um 15:13 Uhr

Wenn ihr dieses Prozedere so Durch führt, dann braucht das JAV Mitglied auch nur über Punkte mit abstimmen, die seinen Ehrenamtsbereich betreffen. Würde ja auch sonst keinen Sinn ergeben.

P
Pjöööng

27.05.2014 um 15:15 Uhr

Na klasse! Da stellt jemand eine Frage und bekommt erst einmal verbal um die Ohren gehauen, dass das, was dort gemacht wird, sowieso ein Schmarrn ist.

Freundlich geht anders!

Eine Abstimmung über die Tagesordnung ist in der Tat gesetzlich nicht vorgesehen, ich wüsste aber auch nichts, was dagegen spricht.

Da es keine gesetzliche Regelung dafür gibt, kann der BR selber entscheiden, wie er diese Genehmigung gestalten will, so lange er damit nicht gesetzeswidrig handelt. Insofern würde ich davon ausgehen, dass zur Herunternehme von der Tagesordnung eine 3/4tel Mehrheit notwendig wäre.

G
gironimo

27.05.2014 um 17:32 Uhr

Ich würde lieber das Abstimmen zu Beginn der Sitzung lassen. Wenn der Tagesordnungsprunkt an der Reihe ist, kann man nach kurzem Meinungsaustausch darüber abstimmen, ob der Punkt vertagt werden soll, weil z.B. noch Informationen fehlen oder warum auch immer. Da merkt man dann auch rasch, ob Interessen der JAV betroffen sind oder nicht.

Ansonsten hat ja die JAV auch immer noch die Notbremse "Veto"

D
Dezibel

27.05.2014 um 17:44 Uhr

Das Vorgehen, wie Gironimo schreibt, finde ich ok. Ein Abstimmen zu Beginn der Sitzung ist absolut überflüssig, denn da kommen keine Argumente, sondern ein Handzeichen, ich will oder ich will nicht. Man sollte schon überlegen, was es bringt.

S
Snooker

27.05.2014 um 17:53 Uhr

In dem Fall sind andere Ratschläge aber überflüssig, denn der Fragesteller wird es wissen, da er schreibt:

ich weiß das man in der Betriebsratssitzung keine Abstimmung über die Tagesordnung machen muss. Wir stimmen aber immer darüber ab. (egal).

deshalb sollte man sich nur auf die Frage konzentrieren.

D
Dezibel

27.05.2014 um 18:36 Uhr

@snooker: Ich stimme dir voll zu, die Frage sollte man ordentlich lesen. Nun ist es ja aber so, dass in der Frage steht, (frei übersetzt) "Wir machen als BR etwas unsinniges, wir wissen das, machen es trotzdem. Kann der JAV da mitmachen?" Wenn ich sowas lese, finde ich, dass wir da in der Pflicht sind, darauf hinzuweisen, dass es Unsinn ist, was da gemacht wird. Und nicht einfach schreiben, naja, der Gesetzgeber hat nichts dagegen. Das finde ich keinesfalls als verbales um die ohren hauen, aber ich dachte, Betriebsräte hätten wichtiges zu tun. Nun, ich werde mir hier alle Worte jetzt mehrmals überlegen, bevor ich mich hier weiter beteilige. Ich habe wirklich das Gefühl, das Forum wird von 3...4 Leuten beherrscht, alle anderen sollten sich heraushalten. Als langjähriger Mitleser wollte ich eben auch meine Meinung mal äußern. Aber lassen wir es gut sein, stimmt weiterhin über die Tagesordnung ab, aber schreib mal, wie es weitergeht, wenn alle NEIN sagen. Sitzung beendet?

P
Pjöööng

27.05.2014 um 18:50 Uhr

Zitat (Dezibel): "Wenn ich sowas lese, finde ich, dass wir da in der Pflicht sind, darauf hinzuweisen, dass es Unsinn ist, was da gemacht wird."

Ich finde es erstaunlich, wie man aus der Schilderung eines Details bereits erkennen kann, dass das Unsinn ist, ohne das Umfeld zu kennen in dem das geschieht. Sinn und Zweck dieses Vorgehens könnte z.B. sein, dass der BRV alle relevanten offenen Punkte auf die TO setzt und in der Sitzung dann kurz darüber abgestimmt wird, ob dieser Punkt in der aktuellen Sitzung behandelt werden kann/soll. Dann wäre das sinnvoll, dass man das zu Beginn der Sitzung macht, damit man gemeinsam festlegen kann, welche Punkte in der zur Verfügung stehenden Zeit bearbeitet werden können. Mag sein, dass dieses Verfahren nicht optimal ist, aber dennoch ist es nicht gleich "Unsinn".

Wenn tatsächlich keiner der vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte zur Debatte steht, dann könnte in der Tat die Sitzung beendet werden. Aber ist da ein wesentlicher Unterschied, wenn die TOPe einzeln aufgerufen werden und festgestellt wird, dass es zu ihnen nichts zu bereden gibt?

S
Snooker

27.05.2014 um 20:56 Uhr

@Dezibel Ich wollte damit ja nicht sagen das Du unrecht hast. Lediglich aufzeigen das es dem Fragesteller bewusst ist was sie da machen.

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