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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristeter Arbvertrag - kann die Verlängerung auf unbestimmte Zeit einfach ausgeschlossen werden?

O
ola!
Jan 2018 bearbeitet

Kann die V'orschrift des §15 Abs.5 Teilzeitbefristungsgesetz im Arbeitsvertrag abbedungen werden?

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Community-Antworten (4)

R
Rollie

28.06.2005 um 23:18 Uhr

Meines Erachtens nicht. Sonst würde das Gesetz keinen Sinn bringen, wenn der AG einfach unliebsame Sachen im Vertrag ausschließt.

Genauso wenig kann der AG arbeitsvertraglich den Jahresurlaub auf 10 Tage reduzieren.

Ich sehe darin auch keinen Sinn. Der AG kann seine Vergesslichkeit hier nicht einfach vorsichtshalber per Vertrag absichern.

O
ola!

29.06.2005 um 00:12 Uhr

habe gehört den alten § 685 BGB konnte man abdingen. Womöglich ist das mit dem § des Teilzeitbefristungsgesetz anders.

V
viktor

29.06.2005 um 10:58 Uhr

Hallo Ola,

ich sehe das auch so. Man kann keine gesetzliche Regelung ausschließen. Der § enthält keine Öffnungsklausel. Aber was meinst Du mit 685 BGB. Das ist bei mir Schenkungsabsicht

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ola!

30.06.2005 um 00:00 Uhr

hi victor : meinte § 625 BGB sorry fürs vertippseln die stillsweigende Verlängerung des Dienstverhältnisses, sofern der andere Teil nicht unverzüglich wiederspricht

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