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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiedereinstellung mit befristeten Vertrag nach betriebsbedingter Kündigung rechtens?

A
arbeitnehmerfreund
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, ein MA ist mitte letzten Jahres betriebsbedingt nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt worden. 3 Monate später ist er wieder eingestellt worden mit einem befristeten Vertrag der bald ausläuft. Im Arbeitsvertrag stehen die üblichen Klauseln wie "nur vorrübergehend... wegen Mehrbedarf durch die Auftragslage, etc". Der Mitarbeiter wandte sich an mich, (Betriebsratsmitglied) und fragte, ob der Zeitvertrag überhaupt zulässig war und sagte was vom Teilzeitbefristungsgesetz. Ist dieser Zeitvertrag etwa jetzt automatisch ein Festvertrag? Wer kennt sich damit aus?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmerfreund

4.746019

Community-Antworten (19)

O
otto

28.01.2006 um 01:14 Uhr

Guten Abend Arbeitnehmerfreund, der Sachverhalt ist kompliziert. Mehrere Interpretationen können möglich sein. Deshalb meine Empfehlung: Der/die betroffene Arbeitnehmer/in möge umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Zur Sache: Entscheidend ist, ob es es beim neuen befristeten Arbeitsvertrag ein Rechtsgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) für die Befristung gibt oder nicht. Wenn es keinen ausreichenden Rechtsgrund für die Befristung gibt, ist diese unwirksam. Konsequenz: Der Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ihre Informationen reichen aber nicht aus, diese Frage einigermaßnen zuverlässig zu beantworten. Gruß otto

RI
Ramses II

28.01.2006 um 01:28 Uhr

Otto,

Du meinst vermutlich einen "Sachgrund".

Der Arbeitgeber hat ja einen Sachgrund im Arbeitsvertrag verankert:

"TzBefrG § 14

Zulässigkeit der Befristung

(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, (...)"

Zu prüfen wäre ob dieser Grund tatsächlich vorliegt oder nur vorgeschoben ist.

"Umgehend" einen Fachanwalt zu konsultieren ist sicherlich auch nicht der beste Rat. Der AN sollte wissen dass er im Falle einer Nichtverlängerung drei Wochen Zeit hat gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu klagen. Also abwarten und falls nicht verlängert wird, umgehend zum Fachanwalt. Sonst gibt es für 180 € + MWSt die Auskunft "Da können wir im Moment noch gar nichts tun."

E
einfachIch

30.01.2006 um 12:10 Uhr

Hallo Ramses II,

ich hätte da, rein informativ noch eine Nachfrage. Wären bei einer erneuten Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Jahre der früheren Beschäftigung (15 Jahre) wieder anzurechnen, da ja zwischen Ausstellung und Neueinstellung nur 3 Monate liegen ? Wie ist es da mit der Kündigungsfrist ? Wie mit Abfindung ?

Bist du da fit ?

Danke

RI
Ramses II

31.01.2006 um 00:18 Uhr

Was meinst Du "mit anzurechnen"? Wofür?

Wieso "Kündigungsfrist"? Es handelt sich doch um das Ende einer Befristung!

Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht! Schon gar nicht beim Auslaufen eines befristeten Vertrages.

E
einfachIch

31.01.2006 um 14:27 Uhr

ok Ramses II,

ich will dir mal meine Gedanken offenlegen. SOLLTE der Gesetzgeber bei der erneuten Anstellung nach nur 3 Monaten der Meinung sein (wie auch oben angefragt "...ob der Zeitvertrag überhaupt zulässig war ... " das diese nicht zu befristen war, und somit als unbefristet anzusehen ist ...... Da ja auch bei einer Wiedereinstellung nach nur 3 Monaten diverse Gerichte die "alte" Betriebszugehörigkeit auch als anzurechnen gesehen haben .....

Oder ist das dann doch was für ein Arbeitsrechtler ????

A
arbeitnehmerfreund

31.01.2006 um 15:06 Uhr

Hallo

So nun hat der MA mir auch noch das Teilzeitbefristungsgesetz vorgelegt wo unter anderem in §14 .2 geschrieben steht "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes, Arbeitsverhältnis bestanden hat." Rechtsfolge daraus wäre §16 jetzt unbefristeter Vertrag.

Ich glaube es sieht gut für ihn aus ,allerdings habe ich ihm gesagt er soll warten ob der Vertrag verlängert wird und ggf. bei nicht Verlängerung Klagen.

D
DocPille

31.01.2006 um 15:09 Uhr

Ich wollte mich auch kurz mal äußern,dieser befristete Vetrag ist unzulässig. da mit demselben Arbeitgeber bereits ein Arbeitsverhälnis bestanden hat. §14 TzBfG(2)

E
einfachIch

31.01.2006 um 15:17 Uhr

HURA, HURA, HURA ....

ich dachte es mir doch fg und nun sind die 15 Jahre aus der früheren Anstellung wieder mit anzurechnen und es wirs teuer, sehr teuer !

Aber um es mal mit aller Deutlichkeit zu sagen, so viel Dummheit seitens des AG gehört auch bestraft ! ! !

M
merlin

31.01.2006 um 16:57 Uhr

Ich bin aber jetzt anderer Meinung als DocPille, eine Befristung mit Sachgrund ist trotzdem möglich, nur ohne Sachgrund geht nicht mehr, wenn man beim selben Arbeitgeber schon mal war. Ich will die Freude von einfachIch ja nicht vorschnell trüben, vielleicht bin ich jetzt auf dem Holzweg und es korrigiert mich einer der "alten Hasen" hier

E
einfachIch

31.01.2006 um 17:21 Uhr

och @merlin ich mag junge rehe eh lieber als alte hasen grins

....aber wissen möchte ich es schon gerne !

K
Kölner

31.01.2006 um 19:10 Uhr

Vielleicht war der AG doch schlauer als alle dachten, weil der AN das 52. Lebensjahr vollendet hat....

E
einfachIch

31.01.2006 um 19:31 Uhr

hallo kölner,

vielleicht ? vielleicht ist diese 52 reglung gerade auf der kippe ? hatte ich da nicht eine stellungnahme des bag gelesen ..... ?

kölner, ... bist ein alter hase, stimmst fg

K
Kölner

31.01.2006 um 19:53 Uhr

Na komm mit achtund... ist man nicht alt, oder? Aber die 52er Regelung hat erst einmal bis zum Ende des Jahres bestand.

und

Es wird vermutlich demnächst auch möglich sein, zuvor im gleichen Betrieb Beschäftigte wieder mit einem befr. AV auszustatten - aber das ist ja wie gesagt die Zukunft!

E
einfachIch

31.01.2006 um 20:05 Uhr

du bist achtund ......, aber hallo datt hätte ick jez ne gedacht ...

ok, zweiund ........ aber achtund ...... boooa eh, krass

ernsthaft, hat das bundesarbeitsgericht nicht unlängst hier schon bedenken und bei klagen gute erfolgsaussichten in aussicht gestellt ???

willst du mir jetzt vor der zukunft angst machen, oder meinst du das kann sogar hilfreich sein ?

gutes nächt´le, jetzt dann erst morgen wieder .....

F
Fayence

31.01.2006 um 21:13 Uhr

@einfachIch

Kannst Du nicht einmal die DELETE Taste an Deinem PC reparieren lassen?

A
arbeitnehmerfreund

31.01.2006 um 21:19 Uhr

Sorry der MA ist erst 36 Jahre alt!!

RI
Ramses II

31.01.2006 um 23:43 Uhr

Zuallererst einmal eine freundliche Bitte an das einfache Ich:

Deine Beiträge sind äußerst störend und werden sicherlich in einem beliebigen Chat lieber gesehen.

@ Kölner, wenn der AG tatsächlich so schlau gewesen wäre wäre das überhaupt nicht schlau gewesen da hier gesetzmässig von einem engen sachlichen Zusammenhang ausgegangen werden müsste.

@ DocPille: Das ist doch wirklich PillePalle was Du hier so von Dir gibst!

E
einfachIch

01.02.2006 um 13:26 Uhr

hallo @Ramses II,

deine zuvorkommende Art ehrt dich, aber aufgrund anderslautender persönlicher Nachrichten wird das auflockern durchaus gern gesehen.

den einen stört es, ein anderen freud es. wie so oft im leben.

... und ob eine meinung als pillepalle hinzustellen nicht auch störend ist ???

J
jeffkn

15.08.2019 um 20:19 Uhr

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