Anhörung zurückziehen
Hallo
ist es für den AG möglich eine vom Betriebsrat bestätigte Anhören z.B. nach $99 wieder zurückzuziehen und den MA nicht einzustellen?
Zur Erklärung: Wir werden der Einstellung zustimmen, aber der Eingruppierung nicht, da laut Tarifvertrag eine anderen Lohngruppe möglich/nötig ist. Jetzt haben die anderen Mitglieder Angst, das wenn wir der Eingruppierung widersprechen, das er den Kollegen gar nicht einstellt! und nicht wie nach0 $99 Abs. 4 vor Gericht geht und die Zustimmung ersetzten lässt.
Community-Antworten (15)
14.09.2022 um 11:51 Uhr
Das ist natürlich möglich, ja. Man sollte aber nicht aus dieser angst heraus "ja sagen".
14.09.2022 um 11:56 Uhr
wenn ihr die Eingruppierung ablehnt und der AG dann den MA nicht einstellt, dann ist das so, die Anhörung ist nur relevant für die Einstellung nicht für die Nicht-Einstellung.
14.09.2022 um 13:22 Uhr
Dann ist man ja fast gezwungen, auch der Eingruppierung zuzustimmen, sonst werden keine Leute eingestellt.
14.09.2022 um 13:25 Uhr
Na der AG will doch einstellen oder macht er dies aus Jux damit der Betriebsrat keine Langeweile hat?
14.09.2022 um 13:27 Uhr
Vielleicht MUSS er sogar einstellen, versucht aber die Lohnkosten zu drücken.
14.09.2022 um 13:40 Uhr
das ist hoffentlich der Unterschied zwischen einem BR und einem verängstigten Kind. Das Kind sagt ja, weil es Angst hat ... der BR hoffentlich Nein, weil es sein "Job" ist, darauf zu achten das alles korrekt ist.
14.09.2022 um 13:42 Uhr
genau, muss Lohnkosten senken, und gibt dann dem BR Schuld das keine Leute eingestellt werden können
14.09.2022 um 13:55 Uhr
ob der Arbeitgeber einstellt oder nicht, ist ganz allein seine Entscheidung. Da hat auch ein Betriebsrat keine Mitbestimmungsrecht.
Nur wenn er einstellt, dann ist der BR in der vollen Mitbestimmung.
Das ist der BR übrigens auch, wenn der Arbeitgeber wegen zu wenig Leute Mehrarbeit anweisen will....
14.09.2022 um 14:26 Uhr
"genau, muss Lohnkosten senken, und gibt dann dem BR Schuld das keine Leute eingestellt werden können "
das ist schon als "Störung der BR-Arbeit" anzusehen und strafbar
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/
Herabsetzende und/oder kritische Äußerungen des Arbeitgebers über den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft („Der Betriebsrat handelt geschäftsschädigend!“)
14.09.2022 um 15:02 Uhr
Aus der Eingangsfrage: "...da laut Tarifvertrag eine anderen Lohngruppe... " Den Tarifvertrag muss ja jemand unterschrieben haben. Und das sind die Tarifvertragsparteien. Eine Partei ist dabei der ArbGeb. Er hat unterschrieben und so seinen Willen geäußert entsprechend dem TV zubezahlen. Sollte also keine Diskussion dazu geben. Ztat: "....gibt dann dem BR Schuld das keine Leute eingestellt werden können" ist somit völlig aus der Luft gegriffen und haltlos.
14.09.2022 um 15:47 Uhr
er ist im Areitgeberverband und hat ihn also nicht unterschrieben! Trotzdem umuss er sich dran halten!
Also Einstellung gestimmt, Eingruppierung nicht, dann eiht der AG die Anhörung zurück und stellt keine Leute mehr ein. Ist natürlich eine Gesetzeslücke. Ist man als BR erpressbar!
14.09.2022 um 15:57 Uhr
Warum ist man als BR erpressbar, ich verstehe euch nicht. Wir haben schon einige Einstellungen und Versetzungen wiedersprochen da die Eingruppierung nicht stimmte. In einer Abteilung hat ein Vorgesetzter versucht die MA gegen den BR aufzubringen. Wir haben eine Abteilungsversammlung gemacht und die MA gefragt ob sie zukünftig eine Lohngruppe niedriger arbeiten wollen, den genau das versucht der AG. Die Diskussion war schnell beendet. Man darf sich, als BR, nicht in "Boxhorn" jagen lassen.
14.09.2022 um 16:05 Uhr
Erpressung? Na prima-> dann begeht der ArbGeb also eine Straftat. Machts den Widerspruch ja noch leichter.
14.09.2022 um 16:16 Uhr
Er sagt es ja nicht, sondern zieht einfach seinen Antrag zurück bzw. stellt den Kollegen nicht ein.
14.09.2022 um 16:48 Uhr
@Damei81 "Er sagt es ja nicht, sondern zieht einfach seinen Antrag zurück bzw. stellt den Kollegen nicht ein. "
da mußt du drüber stehen, dann wird die Arbeit halt liegen bleiben. Natürlich werden dann keine Überstunden oder Sonderschichten mehr genehmigt von BR. Wenn der AG Katz-und-Maus spielen will, da spielt man halt mit.
Am Ende muss der AG entweder MA einstellen oder Aufträge ablehnen, aber das ist seine Entscheidung, Ihr könnt nur die "Konsequenzen" beeinflußen
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