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Anhörung zurückziehen

D
DAMEI@GMX.DE
Sep 2022 bearbeitet

Hallo

ist es für den AG möglich eine vom Betriebsrat bestätigte Anhören z.B. nach $99 wieder zurückzuziehen und den MA nicht einzustellen?

Zur Erklärung: Wir werden der Einstellung zustimmen, aber der Eingruppierung nicht, da laut Tarifvertrag eine anderen Lohngruppe möglich/nötig ist. Jetzt haben die anderen Mitglieder Angst, das wenn wir der Eingruppierung widersprechen, das er den Kollegen gar nicht einstellt! und nicht wie nach0 $99 Abs. 4 vor Gericht geht und die Zustimmung ersetzten lässt.

508015

Community-Antworten (15)

C
celestro

14.09.2022 um 11:51 Uhr

Das ist natürlich möglich, ja. Man sollte aber nicht aus dieser angst heraus "ja sagen".

R
Relfe

14.09.2022 um 11:56 Uhr

wenn ihr die Eingruppierung ablehnt und der AG dann den MA nicht einstellt, dann ist das so, die Anhörung ist nur relevant für die Einstellung nicht für die Nicht-Einstellung.

D
DAMEI@GMX.DE

14.09.2022 um 13:22 Uhr

Dann ist man ja fast gezwungen, auch der Eingruppierung zuzustimmen, sonst werden keine Leute eingestellt.

M
Moreno

14.09.2022 um 13:25 Uhr

Na der AG will doch einstellen oder macht er dies aus Jux damit der Betriebsrat keine Langeweile hat?

T
takkus

14.09.2022 um 13:27 Uhr

Vielleicht MUSS er sogar einstellen, versucht aber die Lohnkosten zu drücken.

C
celestro

14.09.2022 um 13:40 Uhr

das ist hoffentlich der Unterschied zwischen einem BR und einem verängstigten Kind. Das Kind sagt ja, weil es Angst hat ... der BR hoffentlich Nein, weil es sein "Job" ist, darauf zu achten das alles korrekt ist.

D
DAMEI@GMX.DE

14.09.2022 um 13:42 Uhr

genau, muss Lohnkosten senken, und gibt dann dem BR Schuld das keine Leute eingestellt werden können

S
SabiKa89

14.09.2022 um 13:55 Uhr

ob der Arbeitgeber einstellt oder nicht, ist ganz allein seine Entscheidung. Da hat auch ein Betriebsrat keine Mitbestimmungsrecht.

Nur wenn er einstellt, dann ist der BR in der vollen Mitbestimmung.

Das ist der BR übrigens auch, wenn der Arbeitgeber wegen zu wenig Leute Mehrarbeit anweisen will....

R
Relfe

14.09.2022 um 14:26 Uhr

"genau, muss Lohnkosten senken, und gibt dann dem BR Schuld das keine Leute eingestellt werden können "

das ist schon als "Störung der BR-Arbeit" anzusehen und strafbar

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/

Herabsetzende und/oder kritische Äußerungen des Arbeitgebers über den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft („Der Betriebsrat handelt geschäftsschädigend!“)

T
takkus

14.09.2022 um 15:02 Uhr

Aus der Eingangsfrage: "...da laut Tarifvertrag eine anderen Lohngruppe... " Den Tarifvertrag muss ja jemand unterschrieben haben. Und das sind die Tarifvertragsparteien. Eine Partei ist dabei der ArbGeb. Er hat unterschrieben und so seinen Willen geäußert entsprechend dem TV zubezahlen. Sollte also keine Diskussion dazu geben. Ztat: "....gibt dann dem BR Schuld das keine Leute eingestellt werden können" ist somit völlig aus der Luft gegriffen und haltlos.

D
Damei81

14.09.2022 um 15:47 Uhr

er ist im Areitgeberverband und hat ihn also nicht unterschrieben! Trotzdem umuss er sich dran halten!

Also Einstellung gestimmt, Eingruppierung nicht, dann eiht der AG die Anhörung zurück und stellt keine Leute mehr ein. Ist natürlich eine Gesetzeslücke. Ist man als BR erpressbar!

T
Thomas63

14.09.2022 um 15:57 Uhr

Warum ist man als BR erpressbar, ich verstehe euch nicht. Wir haben schon einige Einstellungen und Versetzungen wiedersprochen da die Eingruppierung nicht stimmte. In einer Abteilung hat ein Vorgesetzter versucht die MA gegen den BR aufzubringen. Wir haben eine Abteilungsversammlung gemacht und die MA gefragt ob sie zukünftig eine Lohngruppe niedriger arbeiten wollen, den genau das versucht der AG. Die Diskussion war schnell beendet. Man darf sich, als BR, nicht in "Boxhorn" jagen lassen.

T
titapropper

14.09.2022 um 16:05 Uhr

Erpressung? Na prima-> dann begeht der ArbGeb also eine Straftat. Machts den Widerspruch ja noch leichter.

D
Damei81

14.09.2022 um 16:16 Uhr

Er sagt es ja nicht, sondern zieht einfach seinen Antrag zurück bzw. stellt den Kollegen nicht ein.

R
Relfe

14.09.2022 um 16:48 Uhr

@Damei81 "Er sagt es ja nicht, sondern zieht einfach seinen Antrag zurück bzw. stellt den Kollegen nicht ein. "

da mußt du drüber stehen, dann wird die Arbeit halt liegen bleiben. Natürlich werden dann keine Überstunden oder Sonderschichten mehr genehmigt von BR. Wenn der AG Katz-und-Maus spielen will, da spielt man halt mit.

Am Ende muss der AG entweder MA einstellen oder Aufträge ablehnen, aber das ist seine Entscheidung, Ihr könnt nur die "Konsequenzen" beeinflußen

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