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Bei Neueinstellung Unterrichtung über Existenz eines Betriebsrates?

B
bethfuehr
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Fall: Wir sind eine Firma mit zwei Betriebsteilen. In dem einem Betriebsteil existiert ein gewählter Betriebsrat und in dem anderem Betriebsteil gibt es keinen! Frage: Muß bei einer Neueinstellung den Mitarbeitern gesagt werden, das ein BR vorhanden bzw. nicht vorhanden ist?

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Community-Antworten (3)

P
pillepalleTR Akzeptiert

27.05.2014 um 11:14 Uhr

"Muß (..)" Nein, aber kann.

"Wir sind eine Firma mit zwei Betriebsteilen." Wie ist denn hier die genaue Definition von "Firma" bzw "Betriebsteil"?

G
gironimo

27.05.2014 um 11:21 Uhr

Es ist doch eine gute Gelegenheit für den BR, sich gleich einmal bekannt zu machen. Wir schütteln jedem neuen Mitarbeiter (außer Kurzzeitaushilfen ) die Hand und sagen bei der Gelegenheit, wo und wie wir erreichbar sind.

B
bethfuehr

27.05.2014 um 11:30 Uhr

Zu pillepalle: Genaue Definition erfolgte nach §4 BetrVG (1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt...) Zu gironimo: Das machen wir selbstverständlich bei den Neueinstellungen für unseren Betriebsteil!

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