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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl zweier und Neuwahl eines gemeinsamen Betriebsrates

S
spheric
Nov 2016 bearbeitet

Hi, wir arbeiten in einer Hilfsorganisation im Rettungsdienst. Mitarbeiterorganisatorisch haben wir (aus altgewohnten Strukturen übriggeblieben) zwei Bereiche mit einer räumlichen Trennung von 24km. In einem Bereich sind 23, in dem anderen 42 Mitarbeiter beschäftigt. Beide Bereiche arbeiten nach demselben System, mit gleicher Vertragsgrundlage, haben denselbem Leiter Rettungsdienst, dasselbe Lohngefüge, die gleichen QM-Richtlinien und und und... Selbst MA rotieren entsprechend einer Krankvertretung oder Umbesetzung. Altstrukturell haben aber auch beide Bereiche einen separaten Betriebsrat, ja, nicht lachen, die gesamte Hilfsorganisation verzichtet auf eine Mitarbeitervertretung, aber der Rettungsdienst leistet sich zwei!!! Jetzt ist es so: der kleinere BR ist unheimlich zänkisch und ruhestörerisch, ist, ums mal genau zu sagen, immer kontra der Geschäftsführung, egal um was es geht, Hauptsache dagegen. Und diktatorisch hält er seine restl.20 MA gut unter Kontrolle. Aber die "Erfolge" seiner Streitigkeiten müssen vor allem wir 42MA aus dem größerem Bereich mit ausbaden, den der AG will und kann nicht immer selektieren. Meine Frage: wie werden wir schnell unseren und den anderen BR los, rechtfertigt sich eigentlich die Existenz beider laut BetrVG. Besteht die Möglichkeit zur vorgezogenen Wahl EINES Betriebsrates, der sowohl von uns als auch der Mehrheit der anderen Mitarbeiter gewollt,gewünscht und akzeptiert wird? Denn momentan haben wir durch die Existenz beider Räte mehr Fluch als Segen Danke Ralf

5.81003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.07.2007 um 20:54 Uhr

@spheric Sach mal... ...was ist denn das für eine Frage? Wenn Euer GF nicht differenzieren kann, dann hat er ein Problem.

Die Wahl EINES BR's müsste ganz anders initiiert werden. Aber warum soll dieses Ansinnen von Erfolg gekrönt werden? Ihr habt einen BR und keine MAV, oder?

DAH
Der alte Heini

03.07.2007 um 23:55 Uhr

Es ist unerheblich was einige Mitarbeiter wollen,wünschen oder akzeptieren. Da die Betriebsratswahl nicht angefochten wurde besteht der BR so wie er ist. Somit müsst ihr weiter mit diesen BR's leben.

S
spheric

05.07.2007 um 11:00 Uhr

@ Kölner

es herrscht zwischen dem GF und dem kleinerem BR eine Art Grabenkampf, wir 42MA stehen quasi dazwischen. Im Laufe der Jahre haben wir uns kleine Annehmlichkeiten "erarbeitet", die in keinem Tarifvertrag drinstehen aber doch ganz MA-freundlich sind. Demgegnüber und in Hinsicht auf das Fortbestehen bzw. der Konkurenzfähigkeit der "Firma" Rettungsdienst haben wir (beide BR´s und wir MA) uns intern auf Gegenleistungen geeinigt, ein bisheriges faires Geben und Nehmen. Das Geben wird, wahrscheinlich aus Mangel anderer Streitgründe, jetzt plötzlich vom kleineren BR und einiger seiner wenigen Hardliner angefochten. Vom AG wird daraufhin für ALLE, also auch für uns, Dienst nach Vorschrift gefordert. Mit allen Kürzungen aller Annehmlichkeiten, strengsten nach Tarif. Hauptsächlich der Bereich der Dienstplangestaltung wird massiv verändert, und da sind die MA am verletzlichsten. Ist das nicht massive Ruhestörung im Betrieb.? Jeder MA, der das Betriebsklima vergiftet, kann mit Disziplinarstrafen rechnen, was machen wir mit dem BR?

Durch die Neuwahl EINES gesamten BR würde doch eine demokratische Meinung der MA vertreten werden. Danke für eure schnelle Antwort

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