Gemeinschaftsbetrieb GL weigert sich mit dem BR zu kommunizieren - was kann der BR tun?
Hallo. Bei der letzten BR-Wahl wurde der BR auf Grundlage eines Gemeinschaftsbetrieb gewählt obwohl die beiden GLen (die aus denselben Personen bestehen) eine Existenz eines Gemeinschaftsbetriebs bestreiten. Die Wahl wurde jedoch nicht angefochten noch sonst wie behindert. Nun, da sämtliche Fristen abgelaufen sind, möchte die GL nicht mehr mit dem BR kommunizieren da sie die Rechtmäßigkeit der Wahl und damit die Existenz der Wahl in Frage stellt. Sollten wir die Sache gerichtlich klären lassen oder lieber z.B. gegen die Verletzung von MitbestRechten im Einzelfall vorgehen? PS: Die GL droht damit den Betrieb oder Teile davon stillzulegen, sollten wir damit vors ArbG gehen wollen...
Community-Antworten (1)
18.07.2006 um 18:20 Uhr
Die GL scheint sich ihrer Sache vermutlich nicht besonders sicher zu sein, sonst hätte sie es mittels Anfechtung darauf ankommen lassen.
Mit der Einstellung der GL wird es schwer werden, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gestalten.
Ich sehe keinen Grund, weshalb der BR hier etwas gerichtlich klären lassen sollte, solange der AG nichts konkretes macht, was es notwendig macht.
Ihr habt genügend Möglichkeiten, rechtliche Schritte vorzunehmen, wenn der AG sich unkooperativ verhält und Eure Mitbestimmung mißachtet.
In wie weit der AG nun hingeht, und sein Vorhaben wirlich umsetzt, betriebsliche Änderungen vorzunehmen, wenn ihr vor Gericht geht, ist schwer zu beurteilen, ggf. ist es Bluff. Was nützt ihm ein stillgelegter Betrieb, mit dem er kein Geld verdienen kann, nur um sich dem Einfluß des BR'S zu erwehren.
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