Erstellt am 30.05.2006 um 18:38 Uhr von slowfoxx
lt. Steuergesetz müssen von den zu erstatteten Spesen 4,50 € für das Frühstück abgezogen werden, das wird bei uns auch so gemacht und es ist steuerrechtlich korrekt. Habt Ihr eine Spesenrichtlinie o.ä.? Denn da sollte es auch drinstehen.
Erstellt am 30.05.2006 um 18:46 Uhr von Fayence
@ Blixa
1. Der Pauschbetrag von 24 € gilt nur bei 24stündiger Abwesenheit
2. Weder der Tag Deiner Anreise, noch der Tag der Abreise dürfte 24 Stunden umfasst haben
3. Ein Spesenabzug ist vollkommen berechtigt. Freu Dich, dass Dein AG nur das Frühstück abzieht und nicht auch noch einen Spesenabzug für das Mittag- und Abendessen vornimmt!
Erstellt am 09.02.2011 um 15:17 Uhr von MineGaja
Hab dazu auch mal ne Frage...
@Fayence, Punkte 1-3 sind mir soweit klar.
ABER:
Was ist, wenn der AG den Spesenabzug vornimmt ohne, dass wir eine Spesenabrechnung vorgenommen haben?
Bei uns hat der AG die Kosten für Verpflegung (VP) vom Gehalt abgezogen und wir dürfen angeblich keine Spesenabrechnung machen, weil wir ja schon die VP von ihm bezahlt bekommen haben.
Wie ist das dann in diesem Fall?