Erstellt am 26.05.2014 um 23:54 Uhr von seesee
Habt Ihr denn keine BV zu BEM???
Wir wollen gerade eine erzwingen und haben unserer GL verboten, ohne BV BEM-Verfahren einzuleiten. Noch halten sie die Füße still. Und hattet Ihr keine Schulungen?
Erstellt am 27.05.2014 um 05:04 Uhr von schlumpfine
Hallo,
nein bis jetzt hatten wir keine Schulung. Sind gerade erst mit BR1 fertig.
Erstellt am 27.05.2014 um 07:00 Uhr von Teufel
Habt ihr im Betrieb keine bem beauftragte?
Normalerweise ist bei solchen Gesprächen auch nicht der gesammte b r anwesend.
Erstellt am 27.05.2014 um 09:57 Uhr von gironimo
Grundsätzlich: Ihr seit die Interessenvertretung des AN - also sollt Ihr im Bestand sein.
Ihr solltet darauf achten, dass Details des Krankheitsverlaufs dort nicht hingehören. Oft neigen AN dazu, ganz ungewollt Dinge preiszugeben, die lieber nicht zur Sprache kämen. Es geht nicht um die Krankheit, sondern um die daraus folgenden Einsatzmöglichkeiten im Betrieb. (vielleicht noch mal mit dem AN sprechen)
Wichtig ist der zukünftige Ablauf der Dinge im Betrieb. Ihr geht jedenfalls davon aus, dass der AN weiterhin auf dem Weg der Genesung ist und nun Zug um Zug wieder ins Berufsleben zurückkehrt. Allein die Frage, wie kann die Eingliederung gestaltet werden, ist also Gegenstand des Gesprächs. Dabei spielt entscheidend eine Rolle, was der Arzt sagt.
Erstellt am 27.05.2014 um 16:04 Uhr von Schlumpfine
Vielen Dank für eure Tipps!! Habt mir sehr damit geholfen!
Erstellt am 27.05.2014 um 16:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Allein die Frage, wie kann die Eingliederung gestaltet werden, ist also Gegenstand des Gesprächs."
Dem muss ich aber widersprechen. Inhalt des Gespräches ist nicht nur die Wiedereingliederung, sondern auch die Vermeidung zukünftiger Krankheitszeiten und inwieweit der Arbeitgeber hier mitwirken kann.
Wenn wie hier ein Ufall vorgelegen hat mit Schmerzsymptomatik und eine Operation erfolgt ist, wäre nach Möglichkeit mit dem behandelnden Arzt abzuklären, ob Maßnahmen am Arbeitsplatz geschaffen werden können, die sich günstig auf den weiteren Verlauf auswirken. Solche Maßnahmen könnten z.B. sein ein höhenverstellbarer Schreibtsich, Stehhilfen, Hebehilfen usw.
Wer den AN nur an seinem alten Arbeitsplatz wieder eingliedert springt unter Umständen zu kurz.
Erstellt am 30.05.2014 um 19:22 Uhr von Schlumpfine
Hallo, möchte nochmal unser BEM- Gespräch aufgreifen.Mittlerweile hat dieses Gespräch stattgefunden. Es wurde ein einzelnes Gespräch mit AN und BRV geführt, als auch ein Gespräch mit AN,AG und BRV.Es hat sich herausgestellt, das der AN seit 2008 in der Firma ist. Davon ist der AN vier Jahre krank!!!! BRV hatte Einsicht in die Personalakte, woraus zu ersehen war, das der AN wahrscheinlich diese Krankenschiene weiter fahren wird. AG hat einen Aufhebungsvertrag angeboten oder fristlose Kündigung, da der An nicht mehr planbar für die Firma ist. Integrationsamt ist auch mit im Spiel und hat dem AG Recht gegeben.Jetzt gibt es einen zweiten Termin mit AN,AG und BRV. AN soll sich bis dahin Gedanken machen über seine Situation und eine Entscheidung treffen. Arbeitsmotivation des AN ist allerdings gleich null !!!