Erstellt am 27.05.2014 um 09:33 Uhr von pillepalleTR
Soweit ich weiß, bezahlt bei Arbeitsgerichtsprozessen in der 1. Instanz jede Partei ihre "Rechnung" selbst - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Ob eine RSV dafür aufkommt, müsste man mit der Versicherung klären.
Aber: ich würde mir noch einen Mitstreiter/eine Mitstreiterin suchen...ein Paar ist (mind.) eine Person zu wenig für ne Wahlanfechtung...
Erstellt am 27.05.2014 um 09:36 Uhr von pillepalleTR
Muss mich wohl korrigieren:
"Die Kosten der Wahlanfechtung trägt der Arbeitgeber als Kosten der Wahl nach § 20
BetrVG. Die Anwaltsgebühren derjenigen, die die Betriebsratswahl anfechten, muss der Arbeitgeber also auch übernehmen, es sei denn, die Anfechtung war mutwillig und haltlos. "
Quelle:
http://www.betriebsratswahl2014.de/betriebsratswahl2014/tipps-zur-betriebsratswahl/anfechtung.php
Manchmal hilft einfaches googeln und (anschließendes) Lesen weiter.
Erstellt am 27.05.2014 um 09:38 Uhr von Kölner
Bevor Du ins Unglück rennst:
Warum hilft die Gewerkschaft nicht? Was soll der Grund für die Anfechtung sein?