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personenbezogene PIN zum Drucken, Kopieren, Scannen

N
Niederbayern
Nov 2016 bearbeitet

Darf der AG bei Druckern/Kopierern/Scannern ein personenbezogenes Kennwort verlangen? Jeder MA hat bei uns eine persönliche PIN, damit der Drucker/Kopierer/Scanner überhaupt benutzt werden kann. Dem BR ist nicht bekannt, dass es hiezu eine Info bzw. Mitbestimmung gab (weder über PIN noch über eine evtl. Auswertung). Was meint ihr, wäre hier -falls es nicht doch eine Auswertung gibt- nicht eine Kostenstellen oder Abteilungsbezogene PIN sinnvoller?

1.84005

Community-Antworten (5)

G
gironimo Akzeptiert

26.05.2014 um 15:01 Uhr

naja - der § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG liegt auf der Hand. Das geht auch ohne Anwalt. Und bei der BV, die es auszuhandeln gilt hilft dann eher ein Sachverständiger mit Hintergrund IT, Datenschutz und Mitbestimmung ( gibt es ja einige).

Erst einmal beschließen den AG aufzufordern, die Maßnahme zu stoppen und Eure Mitbestimmung zu achten. Dann macht Ihr erst einmal von Eurem Informationsanspruch (§ 80 II BetrVG) gebrauch und klärt mit dem AG wo, wann und warum Daten gespeichert werden; welche Zweckbestimmung die Daten haben sollen und wer was und wann auswerten kann, usw.

S
Snooker

26.05.2014 um 14:20 Uhr

Als BR würde ich da eine unerlaubte Mitarbeiterkontrolle sehen.

X
xumuimhxer

26.05.2014 um 14:50 Uhr

Zwei Sachverhalte:

  1. Ja, Kombidrucker mit persönlichen Zugangsdaten zu sichern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Das wird man als BR nicht verhindern können.

  2. Aber diese Geräte sind eindeutig mitbestimmungspflichtig, §87, (1) Nr. 6. Hier ist eine BV abzuschließen, in man gaaanz genau regeln sollte, welche Daten gespeichert werden, wie diese augewertet werden können und dürfen, etc.

Ich würde hier den AG zur Unterlassung des Betriebs dieser Geräte auffordern solange keine BV dazu besteht. Sobald der AG die Panik bekommt (also spätetens wenn der Arbeitsrichter ihn ganz höflich zur Unterlassung auffordert), würde ich ihm das Friedensangebot machen, eine Duldung bis zum Abschluss der BV, längstens aber für 3 Monate, unter der Maßgabe, dass die gespeicherten Daten nicht ausgewertet oder eingesehen werden, auszusprechen.

Aber da dies keine Rechtsberatung ist: Macht sofort einen Beschluss den Anwalt Eures Vertrauens mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Wahrnehmung Eurer Interessen bezüglich des Verstoßes des AGs gegen §87... zu beauftragen. Oder so ähnlich.

P
paula

26.05.2014 um 16:17 Uhr

klar MBR

der BR sollte sich aber im Klaren sein, dass es auch ohne einen solchen PIN in jedem ordentlichen Netzwerk nachzuvollziehen ist wer wann wo gedruckt hat. Habt ihr das auch schon geregelt? Außerdem finde ich es im Sinne des Datenschutzes sehr sinnig, wenn es einen solchen PIN-gesicherten Druck gibt. So zieht wenigstens niemand sensible Dokumente des Kollegen aus dem Drucker

N
Niederbayern

26.05.2014 um 17:24 Uhr

Danke an alle, die mir mit Ihren Info's weitergeholfen haben.

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