BV kopieren - müßen wir als Betriebsrat die BV kopieren und geben?
hallo zusammen müßen wir als betriebsrat die bv kopieren und geben ?? die freigestellten weigern sich und einer aus der firma will sich das per anwalt besorgen der anwalt hat gesagt das der gesamte betriebsrat dafür eine geldbuße bekommt!! lesen dar er sie im br büro
Community-Antworten (6)
18.07.2008 um 11:48 Uhr
@sonni 75 müßt ihr nicht!
§ 77 BetrVG Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
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1Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen.
2Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen.3Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
18.07.2008 um 11:49 Uhr
Hallo sonni75
Für die Umsetzung und Bekanntmachung einer BV ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich.
Aber wo habt ihr denn nun ein Problem. BVs sind für die MA gemacht und nicht gegen sie. Jeder hat das Recht eine Ausfertigung der BV zu bekommen. Wir veröffentlichen jede BV im Intranet.
BRs sind keine Geheimräte und sollten mit ihrer Arbeit und dazu gehören auch BVs Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
18.07.2008 um 12:04 Uhr
ja ich hätte da auch kein problem mit die auszuhändigen aber die freigestellten wollen das nicht
18.07.2008 um 14:10 Uhr
@sonni75,
in dem Betrieb wird wohl nach dem Motto "Wissen ist Macht" gehandelt.
18.07.2008 um 22:37 Uhr
BV´s sind an geeigneter Stelle auszulegen zur einsichtnahme !!Sie sind nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen , also keine Kopien etc !! Und erst recht nicht auf Seminare rumgereicht zu werden !!
19.07.2008 um 19:27 Uhr
@Bergmann, wegen "rum", reichen ach Mensch lieber BV als E-Mail adressen Lach gelle !
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