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Pin-Up Girls im Durchgangsbereich in der Werkstatt

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Eine Kollegin trat an den Betriebsrat heran mit der Beschwerde, dass sie sich durch die im Betrieb aufgehängten Kalender belästigt fühle. Auf den Kalendern sind nackte oder sehr leicht bekleidete Frauen abgebildet (Pin-Up-Girls). Die Kalender sind so aufgehängt, dass sie Mitarbeiterin an ihnen vorbei gehen muss, wenn sie die Toilette aufsuchen muss. Kann sie verlangen, dass die Kalender abgehängt werden?

Wie wird das in anderen Betrieben gehandhabt? In unserem Betrieb sind über 80% Männer beschäftigt. Ein Verbot der Kalender würde einen Aufstand herbei führen. Im Betriebsrat selbst wird das auch sehr locker gesehen und die Mitarbeiterin als verklemmt bezeichnet, weil sie sich darüber beschwert.

Ich selbst bin eine Frau und mir sind die Kalender auch nicht recht, wenn auch aus einem anderen Grund. Wenn die Kollegen das schön finden, ist das ja OK, aber auch Kunden, die durch die Firma geführt werden, gehen an diesen Kalendern vorbei. Und als Kunde käme mir das irgendwie komisch vor.

Wie seht Ihr die Sache?

9.05306

Community-Antworten (6)

B
baccus

15.06.2007 um 13:55 Uhr

@see-see Was ist nach dem Gesetz sexuelle Belästigung?

Schließlich definiert das Gesetz auch das "zeigen und sichtbare Anbringen von pornografischen Darstellungen" als sexuelle Belästigung. Wenn einer der Angestellten dies erkennbar ablehnt, darf im Betrieb also kein "Porno-Kalender" mehr aufgehängt werden. Hier schafft die schwammige Formulierung des Gesetzes sofort Probleme: Wann ist eine Darstellung "pornografisch"? Wirklich faßbare Definitionen gibt es dafür nicht. Auch Definitionsversuche der Rechtsprechung, nach der die reine Darstellung des nackten menschlichen Körpers keine Pornografie sei, sondern die Darstellung "erkennbar anreißerisch und aufstachelnd" sein müsse, um Pornografie zu sein, hilft nicht sehr viel weiter. Im Zweifel sollte der Arbeitgeber lieber auch die Entfernung eines an sich harmlosen Kalenders einer italienischen Reifenfirma anordnen, wenn sich eine seiner weiblichen Angestellten an den Bildern stört. Vielleicht findet ihr für die Kalender ja einen andern weniger öffentl. Platz

J
JoJo

15.06.2007 um 13:56 Uhr

see-see

Sie kann verlangen, dass der Kalender abgehängt wird.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § 3

E
Edelweis

15.06.2007 um 13:59 Uhr

@see-see Bei uns gibt es diese Kalender auch. Diese sollten dann abgehängt werden, weil die GF die gleiche Auffassung hat, wie Du, nämlich das Kunden und Besucher irritiert sein könnten. Eine Zeit lang verschwanden diese Kalender, jetzt kann man sie wieder überall sehen.Vielleicht können die Kalender ja umgehängt werden, sodass die Kollegin sie auf Ihrem Gang nicht sieht? Übrigens gilt dabei bei uns absolute Gleichberechtigung. Vor einiger Zeit hatte eine Kollegin entsprechende Bilder mit Männern aus dem "Playgirl" aufgehängt(als Retourkutsche auf die vielen Kalender), auch diese mussten weg. Notfalls können die Kalender ja nach guter alter Sitte in den Spinden aufgehangen werden. Als BR würde ich mit beiden Seiten erst einmal das Gespräch suchen. Edelweis

K
Kölner

15.06.2007 um 14:15 Uhr

@baccus Was ich ja nie verstehen werde, warum ein nackter Männer-/Frauenkörper an einem Arbeitsplatz als Poster aufgehängt werden muss.

FB
Frank B

15.06.2007 um 14:31 Uhr

@Kölner ... weil mancher meint, die Arbeit würde besser "von der Hand gehen".

K
Kölner

15.06.2007 um 14:38 Uhr

@Frank B :o))))))))))

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