Erstellt am 26.05.2014 um 11:30 Uhr von rolfo
Kommt darauf an was in euerm Tarifvertrag steht, sind es Überstundenzuschläge nach Überschreitung der Wochenarbeitszeit sind diese zu zahlen. Habt ihr aber, was unwahrscheinlich ist Monatsarbeitszeit im Tarifvertrag, dann eher nicht.
Der BR hat ja Mitbestimmungsrechte bei der Anordnung von Überstunden, ihr solltet hier auf jeden Fall eine Regelung einführen. Ansonsten könnte auch die Überstundenzuschläge als Freizeitausgleich gewährt werden.
Erstellt am 26.05.2014 um 11:42 Uhr von berwieh
Bei uns gibt es keinen TV, nur eine BV wo folgendes drinsteht:
Im gewerblichen Bereich werden folgende Zuschläge gewährt:
1. für jede Mehrarbeitstunde über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus....25%
Erstellt am 26.05.2014 um 11:57 Uhr von rolfo
Dann schätze ich mal dass eure BV löchrig ist.
Üblicherweise steht drin dass nach Überschreitung der Wochenarbeitszeit ein Überstundenzuschlag von ...% gewährt wird.
Man müsste schon den genauen Wortlaut der BV lesen um genaue Auskunft zu geben.
Ihr könnt doch trotzdem die Genehmigung der Überstunden davon abhängig machen dass z.B. Überstundenzuschläge ausbezahlt oder zusätzlich als Freizeitausgleich gewährt wird.
Erstellt am 26.05.2014 um 12:05 Uhr von Snooker
Dann sollte man gucken was im Arbeitsvertrag zu den Arbeitsstunden drin steht.
Erstellt am 26.05.2014 um 13:05 Uhr von gironimo
Aber eigentlich doch ganz einfach: Der BR stimmt erst zu, wenn alle Fragen geklärt sind. Und zu einem JA zur Mehrarbeit gehört auch eine Einigung der Frage, wie der Ausgleich erfolgt.
So gesehen stimme ich rolfo zu.