W.A.F. LogoSeminare

Mehrarbeit

B
berwie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Ein Kollege macht zum Beispiel Samstags 8 Überstunden und er muss diese in der folgenden Woche Dienstags wieder abbummeln. Wie sieht das dann mit den zuschlägen aus? Pro Überstunde bekommen wir 25% zuschlag. Müssen die dann ausgezahlt werden oder gilt das nur wenn man über die normalstunden kommt.

danke für Antworten

95905

Community-Antworten (5)

R
rolfo

26.05.2014 um 13:30 Uhr

Kommt darauf an was in euerm Tarifvertrag steht, sind es Überstundenzuschläge nach Überschreitung der Wochenarbeitszeit sind diese zu zahlen. Habt ihr aber, was unwahrscheinlich ist Monatsarbeitszeit im Tarifvertrag, dann eher nicht. Der BR hat ja Mitbestimmungsrechte bei der Anordnung von Überstunden, ihr solltet hier auf jeden Fall eine Regelung einführen. Ansonsten könnte auch die Überstundenzuschläge als Freizeitausgleich gewährt werden.

B
berwieh

26.05.2014 um 13:42 Uhr

Bei uns gibt es keinen TV, nur eine BV wo folgendes drinsteht:

Im gewerblichen Bereich werden folgende Zuschläge gewährt:

  1. für jede Mehrarbeitstunde über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus....25%
R
rolfo

26.05.2014 um 13:57 Uhr

Dann schätze ich mal dass eure BV löchrig ist. Üblicherweise steht drin dass nach Überschreitung der Wochenarbeitszeit ein Überstundenzuschlag von ...% gewährt wird. Man müsste schon den genauen Wortlaut der BV lesen um genaue Auskunft zu geben. Ihr könnt doch trotzdem die Genehmigung der Überstunden davon abhängig machen dass z.B. Überstundenzuschläge ausbezahlt oder zusätzlich als Freizeitausgleich gewährt wird.

S
Snooker

26.05.2014 um 14:05 Uhr

Dann sollte man gucken was im Arbeitsvertrag zu den Arbeitsstunden drin steht.

G
gironimo

26.05.2014 um 15:05 Uhr

Aber eigentlich doch ganz einfach: Der BR stimmt erst zu, wenn alle Fragen geklärt sind. Und zu einem JA zur Mehrarbeit gehört auch eine Einigung der Frage, wie der Ausgleich erfolgt.

So gesehen stimme ich rolfo zu.

Ihre Antwort