Neuwahlen Betriebsrat aufgrund fehlender Ersatzmitglieder
Hallo,
in unserem Betrieb gibt es aktuell bei 60 Mitarbeitern 5 Betriebräte und einen Ersatzmitglieg. Nun geht das Ersatzmitglied für zwei Monate in unbezahlten und danach noch 1 Monat in bezahlten Urlaub, ein festes Mitglied geht in der gleichen Zeit für ein Monat in Elternzeit. Somit ist der Betriebsrat 1 Monat unterbesetzt. Müssen wir deshalb Neuwahlen einberufen?
VG
Community-Antworten (1)
26.05.2014 um 12:58 Uhr
Nein, nur wenn ihr dauerhaft die vorgeschrieben Zahl der BRM nicht mehr erreicht müssen Neuwahlen gemacht werden. Auch während der Elternzeit bleibt das BRM-Mandat und kann auch wahrgenommen werden.
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