Versetzung eines BR (Ersatzmitglied) - Wie sollte sich das EBR verhalten?
Hallo,
ich habe folgenden Fall und bräuchte hier mal einen groben Überblick.
Ein Ersatzmitglied (EBR) aus unserem Betrieb hat sich befristet versetzen lassen und soll nun zurück kommen. Allerdings hat unser AG den alten Arbeitsplatz neu besetzt, so dass ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden müßte. An dem Ort der brfristeten Anstellung herrscht akuter Mangel an genau diesen Fähigkeiten des EBR, er will aber aus persönlichen Gründen dort nicht weiter eingesetzt werden. Seit der AG erfuhr, dass sich das EBR gegen eine weitere Versetzung sperrt, bietet er dem EBR die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages oder eine weitere Versetzung an. Weiter schickt er das EBR nach Hause mit der Begründung, es gäbe keine Arbeit. Das EBR hat erst kürzlich an einer BR-Sitzung teilgenommen.
Frage:
Wie sollte sich das EBR verhalten?
Community-Antworten (7)
02.07.2007 um 18:55 Uhr
sukhoi, m.E. hängt hier viel vom AV des EBRM ab. Wenn der Vertrag auf eine bestimmte Abteilung hinweist, dann kann der AG nur eine Änderungskündigung aussprechen, wenn der MA weiterhin woanders arbeiten soll. Eine Änderungskündigung bei einem EBRM, welches als BRM eingesetzt wurde, auszusprechen ist aber erst ein Jahr nach dem letzten "Einsatz" möglich.
02.07.2007 um 19:04 Uhr
@Lotte Die Versetzung war doch befristet. Wenn ich mich befristet Versetzen lasse, habe ich keinen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Gruss
02.07.2007 um 19:11 Uhr
Dummi, würde sagen, dass es auf den AV ankommt.
02.07.2007 um 19:17 Uhr
@Lotte Alles klar. Danke und Gruss
02.07.2007 um 22:02 Uhr
Hallo sukhoi, das EBR hat sich befristet versetzen lassen. Sein Arbeitsplatz wurde neu besetzt? Welcher Zeitraum, wurde der BR beteiligt, habt Ihr keinen Vermerk in der Beteiligung vorgenommen? Wir arbeiten bei Befristeten Versetztung so: Der BR stimmt zu, unter der Bedingung...... Wurde für seine Stelle eine Neueinstellung vorgenommen? Wen ja, habt Ihr der Zugestimmt? Gruß K-H
02.07.2007 um 22:05 Uhr
Gut also.. in den Vertrag ist der Ort und der Einsatz nicht drin.
Ein Zusatz sagt, dass der AN im Rahmen der Tariflichen Bestimmungen eine andere Tätigkeit zuweisen kann, ihn auch an einen anderen Arbeitsort einsetzen kann. Die tariflichen Bestimmungen werde ich morgen mal hier posten. Die Einstellung erfolgte als Controller.
02.07.2007 um 23:04 Uhr
khrm, glaube nicht, dass Ihr im Streitfall damit durchkommen würdet, dass Ihr der Versetzung nur unter bestimmten Bedingungen zugestimmt habt.
sukhoi, fraglich, ob es sich dann um eine Versetzung handelt...
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