Hallo,
wir sind ein 5er Betriebsrat und ab kommenden Di beginnt unsere Amtszeit. Der BR, der sich zur Zeit noch im Amt befindet, hat in seiner letzten Sitzung am 19.5. beschlossen, dass 3 Betriebsratsmitglieder des neuen BR an einer Schulung vom 02.-05.06. (Betriebsverfassungsrecht I) teilnehmen und die Geschäftsführung umgehend über den Beschluss informiert.
Unser neuer Betriebsrat ist mit komplett neuen Mitgliedern besetzt - alle ohne Erfahrung, da noch nie im BR. Die restlichen BR-Mitglieder + Ersatzmitglieder nehmen an einer Inhouseschulung im Sep. Teil, die der BR unserer Muttergesellschaft organisiert. Dies spart Kosten.
Nun verweigert die Geschäftsführung aber auch den 3 BR-Mitglieder, die umgehend geschult werden sollen, die Schulung. Begründung: Man müsse sich mit dem BR der Muttergesellschaft abstimmen und möglichst alle auf einmal schulen. Das würde noch günstiger werden.
Uns ist aber daran gelegen, die Schulung UMGEHEND zu besuchen.
Nun meine Fragen:
Kann uns der GF das vorschreiben, dass wir mit dem BR unserer Mutter einen gemeinsamen Termin abstimmen?
Welche Möglichkeiten Haben wir, wenn die Zustimmung nicht kommt?