AK macht sich selbständig
Hallo. Ich habe als BR-Vorsitzender und BR-Mitglied folgendes Problem: Einer unserer 4 Arbeitskreise (hier speziell der ursprüngliche Gesundheitsausschuß, der zum AK Gesundheit wurde), [wir sind insgesamt 19 Betriebsratsmitglieder], hat sich meilenweit von seinem Arbeitsauftrag verabschiedet.
Was ist geschehen: Zunächst war dieser 4köpfige Arbeitskreis als Ausschuß des BR gegründet worden. Dann hat sich dieser nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, mit weiteren 3 Arbeitnehmern zu einem insgesamt 7köpfigen AK gewandelt. Auftrag war: Der AK soll sich um die Gesundheitsprobleme der MA im Betrieb (Logistik) sorgen und diese mit der Hilfe des SiFa erfassen und event. noch weitergehende präventive Ideen entwickeln, was zu tun ist um diese dann in das BR-Gremium hineinzubringen. Seit ungefähr drei Monaten kommen jetzt ausschließlich nur noch Berichte ins Gremium, die sich mit dem Altern der Arbeitnehmer befassen. Ich weiß, daß dieses Thema auch zum Auftrag des AK gehört.
Wir haben dann die AK Mitglieder im BR gefragt, ob denn die Erfassung der Gesundheitsprobleme schon abgeschlossen sei. Das wurde verneint, aber man sei sich im AK einig, daß erst einmal das Altern Thema sein soll.
Jetzt ist guter Rat teuer. Ich will gar nicht über die schon einmal verrückten Ideen des AKs nachdenken, die vor über drei Monaten schon im Gremium auftraten (eigene Sekretärin, Visitenkarten).
Ich habe aber in der letzten Dezembersitzung des BR dem AK mit weiteren zwei BR-Mitgliedern mitgegeben, sich mit dem Auftrag des AKs zu befassen. Die anderen BR-Mitglieder haben dazu eine egale Haltung! Der Arbeitgeber mischt sich überhaupt nicht ein.
Fakt ist, daß heute der AK getagt hat und wieder nur zu dem einen Thema getagt hat. Teilte mir ein Kollege (ist nicht im BR) mit.
Frage: Was soll man noch tun? Sollte man den AK auflösen? Oder sollte man ihn neu besetzen? Habt Ihr andere Ideen?
Community-Antworten (7)
11.01.2012 um 14:44 Uhr
wenn sich hier offensichtlich nur 3 von 19 BRM darüber aufregen macht der Ausschuss doch alles richtig....
11.01.2012 um 15:22 Uhr
Der BR steuert den Ausschuß, denn er gründet diesen vergibt die Aufträge und bestellt / wählt/entsendt die Mitglieder.
Der BR kann ihn auch wieder auflösen oder Mitglieder abberufen.
...Dann hat sich dieser nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, mit weiteren 3 Arbeitnehmern zu einem insgesamt 7köpfigen AK gewandelt.
Wer hat hier die Größe geändert? Das Gremium oder der AG / Ausschuß eigenständig. Denn es kann nur das BR-Gremium. Der AG kann nur seine Vertreter in Absprache mit dem BR entsenden.
... (eigene Sekretärin, Visitenkarten).
solches kann NUR der BR veranlassen.
11.01.2012 um 15:32 Uhr
kunzundhinz
der liebe VerrückteWelt brauch aber eine Mehrheit im Gremium um hier steuernd eingreifen zu können. Nachdem was er schreibt habe ich da meine Bedenken
11.01.2012 um 17:16 Uhr
ganther dann kann und sollte der BRV den AG auf das Gesetz verweisen und dem AG klar machen, dass er hier den BR nicht steuern darf, den Eindruck kann man gewinnen. Das wäre Behinderung des BR. Vor allem sollte er auch prüfen handelt der AK noch im Rahmen des Beschlusses. Alles andere wäre rechtswidrig
Ein BRV der sein Gremium nicht mehr steuern kann sollte sich die Sinnfrage stellen.
11.01.2012 um 17:48 Uhr
Wie kommst du darauf dass der AG hier steuert? Kann in diese Richtung hier nichts finden...
Welches Bild bzw. Verständnis hast Du außerdem vom BRV?
11.01.2012 um 18:16 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Nachdem ich gelesen habe, was der ein oder andere grundsätzlich für eine Haltung zu Fragestellern oder zur Betriebsratsarbeit hat (z.B. Kunzundhinz) kann ich ganz gut sortieren, was von den Antworten zu halten ist. Es scheint einfach so, daß hier nur eine Buchmeinung eingenommen wird, die sich nicht mit der Betriebsratspraxis deckt.
Zum Thema: Unser AG ist bei der Besetzung dieses Ausschuß völlig außen vor geblieben. Er hat nur zugestimmt, daß die SiFa an den 14täglichen Sitzungen während der Arbeitszeit teilnehmen darf und der Umwidmung in einen AK unter der Bedingung zugestimmt, einen Mitarbeiter aus der Verwaltung teilnehmen zu lassen (wer das ist, durften wir bestimmen), damit auch dieser Bereich abgedeckt wird. Wenn wir hier mit ihm geredet hätten, daß er sich nicht einmischen darf, dann hätte er uns ausgelacht. Zu recht! Es gibt auch noch gute Arbeitgeber. Die grundsätzliche Haltung, daß ein AG nur Schlechtes will, ist aus meiner Sicht schon lange überholt. Diese Menschen haben auch meines Erachtens nichts im Betriebsrat zu suchen, denn sie streuen nur Mißtrauen und sind ebenso maßgeblich für eine schlechte Zusammenarbeit im Sinne des Gesetzes verantwortlich.
Ich habe gehofft, noch eine zündende Idee von Euch zu bekommen. Falsch gedacht, stell ich fest. Meine Intention hier zu schreiben beruhte auf der Idee, daß man mit einfachen Mitteln eine solche Verselbständigung eines AK wieder rückgängig machen kann - ohne viel Lärm.
Wenn ich mir wünschen könnte, würde ich eine sachliche Antwort noch gerne haben. Vielleicht sind die Herren oder Damen lernender rkoch und Kölner noch in der Lage hier zu antworten. Danke.
11.01.2012 um 20:16 Uhr
Nun - es ist eben so - Du brauchst die Mehrheit des BR - um dem Ausschuß Aufgaben zu geben und zu entziehen, die Mitglieder abzuberufen u.s.w.
Laß doch mal den Punkt auf die Tagesordnung setzen, bereite Dich gut dafür vor und lasse über einen gut formulierten Antrag abstimmen. Dann siehst Du wie die Mehrheiten sind und ob es die Möglichkeit gibt etwas zu ändern.
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