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Korrekte Unterschrift:, wenn ich im Auftrag des BRV korrespondiere: i. A. oder was sonst?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich bin Schriftführerin im BR. Am Freitag habe ich im Auftrag des BRV unserem GF eine E-Mail geschrieben zwecks einer Terminänderung. Unterschrieben habe ich mit: i.A. see-see

Hierzu hat GF geantwortet:

Ein Hinweis in organisatorischer Sache.

Ihre Auftragsvollmacht bezieht sich auf das operative Geschäft der Fa. XY (unser Unternehmen).

Im Rahmen Ihrer Betriebsratstätigkeit hat die Auftragsvollmacht im Sinne des HGB keine Wirkung und darf nicht verwendet werden.

Ferner ist im internen Schriftverkehr auf diesen Zusatz nicht zu verwenden.

Wie kann ich also dem GF signalisieren, dass ich nicht in eigenem Auftrag, sondern im Auftrag des BRV schreibe, ohne i.A. zu verwenden?

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Community-Antworten (3)

I
Immie

01.08.2010 um 22:40 Uhr

@seesee Du unterschreibst einfach mit MfG "Der Betriebsrat". Machen wir immer so:-)) Und du schreibst ja auch im Auftrag des BR!

R
rainerw

01.08.2010 um 22:57 Uhr

@seesee Ich halte es auch imme so das ich mit i.A. unterschreibe, auch al normaler AN beim unterschreiben von Ladescheinen. Wenn es eh keine Auswirkung hat, kann sein dem AG doch auch egal sein ob das Kürzel dabei steht oder nicht. Auserdem kann der AG euch nicht vorschreiben wie ihr als BR zu unterschreiben habt. Es bezeichnet ja nicht nur die Wirkung des HGB sondern soll Ausdruck verleihen das Du im Auftrag des BR handelst.

K
Kölner

02.08.2010 um 00:14 Uhr

@all Dem GF könnte man auch mit BGH 19.6.2007 - VI ZB 81/05 kommen!

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