Erstellt am 23.05.2014 um 17:09 Uhr von paula
was ist das dann? 55Stunden-Woche?
Erstellt am 23.05.2014 um 17:38 Uhr von Moreno
Oh hier weiss wohl jemand nicht was 100 Prozent sind! :-)
Erstellt am 23.05.2014 um 17:42 Uhr von valdi
Finde ich nicht gut, du willst die Leitungsfunktion im Bereich nicht verliehren, aber 100% Freistellung blockieren. Alles geht nicht > wie waere es mit einer Teilfreistellung > dann kannste in deinem Bereich mitarbeiten > und ein anderer BR- kann die Freistellung nutzen fuer BR-Arbeiten > denke somit waere allen geholfen und du bleibst in dem Zeitrahmen.
Erstellt am 23.05.2014 um 18:08 Uhr von gironimo
Man kann ja vielleicht auch übergangsweise sich aus der Tätigkeit in die Freistellung "schleichen" und so noch Dinge zum Abschluss bringen. Ansonsten wäre entweder die Teilfreistellung wie valdi sie vorschlägt die richtige Lösung ( § 38 Abs. 1 (...) Freistellungen können auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen.).
Ansonsten gilt natürlich auch § 38 Abs. 4 BetrVG:
" Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen (...)"
falls Deine Befürchtungen auch in diese Richtung gehen.
Erstellt am 23.05.2014 um 19:42 Uhr von nicoline
Auch und gerade im Gesundheitswesen sollte man als BR, was die Länge der Arbeitszeit angeht, Vorbild sein.
100% Freistellung bedeutet 100% Freistellung und nicht noch on top Zeit für die Abteilung. Teilfreistellung macht das möglich, was Du möchtest.