Amtszeit des BR endet + noch keine konstituierende Sitzung
Hallo,
ich hoffe, es passiert uns nicht, aber aus reiner Neugier: Was passiert eigentlich, wenn der neue BR zwar gewählt wurde, aber noch keine konstituierende Sitzung stattgefunden hat, wenn die Amtszeit des Vorgänger-BR abläuft?
Gruss, sandman
Community-Antworten (14)
23.05.2014 um 17:26 Uhr
dann gibt es eine BR-lose Zeit. Der BR wird erst handlungsfähig durch die Konstituierung.
23.05.2014 um 18:06 Uhr
Hi,
und ist dann nach der Konstituierung der neu gewählte BR im Amt oder muss noch mal gewählt werden?
Gruss, sandman
23.05.2014 um 18:26 Uhr
Wegen Deiner Zweiten Frage möchte ich gironimo nicht ganz recht geben. Es besteht keine BR-lose Zeit, sondern ihr hättet dann einen BR der nicht Geschäftsfähig wäre, das heißt ihr während BR-Statisten ;-)
23.05.2014 um 18:27 Uhr
Hallo Sandmann, was sollte denn nochmal gewählt werden? Auf der konstituierenden Sitzung wird der BRV und dessen Stellvertreter gewählt und evtl. noch der Schriftführer und dann ist derb BR im Amt.
Viiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeeellllllllll Spaß.
23.05.2014 um 18:57 Uhr
Hallo,
danke für die Antworten. Der Zustand wird max. 1 Tag andauern, ich schätze, daß überstehen wir:-)
Gruss, sandman
23.05.2014 um 21:27 Uhr
Es besteht keine BR-lose Zeit, sondern ihr hättet dann einen BR der nicht Geschäftsfähig wäre, das heißt ihr während BR-Statisten Und was genau ist der Unterschied in der Auswirkung zwischen einem nicht geschäftsfähigen und einem nicht vorhandenen BR?
23.05.2014 um 22:35 Uhr
Ein Nicht vorhandener müsste erst gewählt werden. (ist wie ein Porsche den du neu kaufst)
Ein Nicht geschäftsfähiger BR, ist da kann aber nicht benutzt werden (aber wehe du reparierst diesen alten VW Käfer und holst ihn aus der Gerage)
Nach Auswirkung sollte man sich besser vorm wirken Gedanken machen :-)
24.05.2014 um 11:49 Uhr
Bei einem Tag würde ich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen AG und BR bauen. (§ 2 BetrVG)
24.05.2014 um 13:56 Uhr
Du hast mich verkehrt verstanden, die Auswirkung ist gleich: ein nicht vorhandener BR kann nichts tun und ein geschäftsunfähiger BR kann ebenfalls nichts tun, es gibt also in der AUSWIRKUNG keinen Unterschied, insofern ist es eigentlich beides eine betriebsratslose Zeit!
24.05.2014 um 19:04 Uhr
Das ist jetzt aber eine äußerst eigensinnige Sichtweise!!!!! Das muss man ja auch falsch verstehen. Zumindest dann, wenn man es logisch betrachtet.
Auch wenn die Auswirkung hier gleich ist (was nicht ganz zutrifft), so könnten die ihr zugrunde liegenden Handlungen nicht gegensätzlicher sein.
„ein nicht vorhandener BR kann nichts tun“ logisch, da physisch (materiell) nicht vorhanden.
„ein geschäftsunfähiger BR kann ebenfalls nichts tun“ Falsch! Physisch wäre er hierzu in der Lage . „es gibt also in der AUSWIRKUNG keinen Unterschied“ Auch falsch! Im zweiten Fall bestünde zumindest die Möglichkeit einer Kenntnisnahme, die aufgrund einer fehlenden physischen Existenz im ersten Fall auch akustisch nicht möglich wäre.
24.05.2014 um 22:43 Uhr
Falsch! Physisch wäre er hierzu in der Lage Falsch! Wenn er nicht geschäftsfähig ist, ist er auch körperlich nicht in der Lage, etwas zu tun!
Auch falsch! Im zweiten Fall bestünde zumindest die Möglichkeit einer Kenntnisnahme, die aufgrund einer fehlenden physischen Existenz im ersten Fall auch akustisch nicht möglich wäre. Falsch! Wenn er nicht geschäftsfähig ist, ist er auch nicht in der Lage, etwas zur Kenntnis zu nehmen.
25.05.2014 um 00:36 Uhr
aber so lange dem arbeitgeber nicolinsche physikalischen gesetze egal sind, kann der nicht kostitutionierte betriebsrat eben doch was tun
25.05.2014 um 00:41 Uhr
Zur Kenntnis nehmen und nix tun.
25.05.2014 um 11:08 Uhr
Jetzt mal ganz konkret: Was kann ein NICHTkonstituierter Betriebsrat auf Betriebsratsebene tun? Meine Meinung? Er kann nicht einmal etwas zur Kenntnis nehmen, da ja der Vorsitzende als Kenntnisnehmer gar nicht vorhanden ist. Als Mitarbeiter, naja aber das wäre auch der Fall, wenn es ihn gar nicht gäbe. Also, ihr lieben Spitzfinder, nun sagt mal, was er denn wirklich tun kann.
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