Erstellt am 23.05.2014 um 11:17 Uhr von gironimo
sofern Du nicht nachweisen kannst, dass x-stellige Eurobeträge zur Bestechung geflossen sind .....
Der Wählerwille ist frei.
Erstellt am 23.05.2014 um 11:19 Uhr von sachsenwilli
Das ist eine sehr konfuse und verwirrende Darstellung.
5 Leute stellen sich zur Wahl!
So weit ist es verständlich.
Alle 5 geben ihre Stimme einem Kandidaten??? Jeder kann wählen, wen er will und wenn jemand nicht genug Stimmen bekommt, dann ist er offenkundig von der Mehrheit nicht gewünscht. Betrug sehe ich hier nicht, aber vielleicht ist ja auch alles ganz anders gemeint???
Erstellt am 23.05.2014 um 13:02 Uhr von Pjöööng
Es soll bei Wahlen gar nicht so unüblich sein, dass die Wähler ihre Stimme demjenigen geben der die meisten Stimmen haben soll.
Könnte Deine Frage möglicherweise darauf hinauslaufen, ob bei einer Persönlichkeitswahl bei der 5 Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, der einzelne Wähler seine 5 Stimmen auch einem Kandidaten geben kann?
Das wäre nicht möglich.
Erstellt am 23.05.2014 um 14:33 Uhr von pillepalleTR
Ich habs so verstanden:
1.) Personenwahl
2.) 6 Kandidaten
3.) 5 von den 6 vergeben statt x (x = Größe des künftigen BR) Stimmen nur je eine
Ja, das ist korrekt.
Sinn einer Wahl (zumindest bei uns, vllt. weniger in Russland oder der Ukraine) ist es, den Kandidaten den man möchte, zu wählen und den/die Kandidate/n, die man verhindern will, nicht anzukreuzen.
btw: woher weißt du eigentlich, wie wer gewählt hat?
Wenn es aber anstatt
"und 5 ihre stimmen nur 1 bewerber geben"
"und 5 ihreR(!!) stimmen nur 1 bewerber geben"
heißen soll, läufts auf Stimmenkumulierung raus und die ist bei BR-Wahlen nciht erlaubt (s. Antwort von Pjöööng)
Erstellt am 23.05.2014 um 15:34 Uhr von nicoline
*und 5 ****ihre stimmen*** nur 1 bewerber geben*
ein Wähler kann zwar mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgeben, es würde dann aber nur eine Stimme gezählt werden.
Ein Wähler kann aber nur ***eine Stimme*** für seinen Favoriten abgeben, obwohl er 5 insgesamt abgeben könnte.