Erstellt am 21.04.2007 um 13:51 Uhr von Kölner
@Sofie
Ein Sitzungsprotokoll muss nicht verabschiedet werden...
...es reicht vollkommen die Unterschrift des Protokollanten und des Sitzungsleiters. Fertig - ein Protokoll ist dann genehmigt!
Erstellt am 21.04.2007 um 14:03 Uhr von mokkabohne
@Kölner: Und wenn Sitzungleiter und Schriftführer in Personalunion sind?
Ein weiteres Mitglied muss das Protokoll unterschreiben.
@Sofie: Ich wundere mich aber doch sehr. Seid Ihr ein 5er BR? (abwesender BRV sowie regulärer Schriftführer, Du, dein 2. anwesendes BRM...) Wo waren die Ersatzmitglieder? Mit 2 von 5 seid Ihr nicht beschlussfähig gewesen, hättet also noch nicht einmal die Tagesordnung bestätigen können.
Erstellt am 21.04.2007 um 14:57 Uhr von Kölner
@mokkabohne
Meine Aussage galt ganz allgemein.
Aber davon abgesehen...vielleicht gibt es nur 3 BRM!
Erstellt am 21.04.2007 um 23:00 Uhr von Neuland1
Offensichtlich besteht der BR ja wohl aus mindestens fünf Personen...die zwei, die die Sitzung abgehalten haben, das Mitglied, das sich beschwert hat, und die Vorsitzende plus Stellvertreterin, denen das Protokoll vom dritten Mitglied gezeigt wurde. Da geht doch nun mal gar nicht...zu zweit eine Sitzung abhalten, wenn der BR aus mindestens fünf Personen besteht. Küchenkabinette sind ja häufig wichtig, gelten aber gemeinhin nicht als offizielle, und schon gar nicht als beschlußfähige, Sitzungen. Eure zu zweit abgehaltene Sitzung bzw. die von Euch gefaßten Beschlüsse sind nach dem BetrVG komplett ungültig, denn bei Feststellung der Beschlußfähigkeit hättet Ihr feststellen müssen, dass Ihr zu zweit gar nicht beschlußfähig ward. Und das macht auch Sinn... Trotzdem schönen Sonntag.
Erstellt am 22.04.2007 um 08:56 Uhr von Sofie
Der Vorsitzende und Stellvertreter waren zur GBR Sitzung, der Schriftführer im Urlaub.
Wir übrig gebliebenen zwei erhielten dennoch eine Einladung mit Tagesordnung und hielten somit auch die Sitzung ab.Das wir beschlussunfähig waren ist ja wohl klar und es gab an diesem Tag auch keine Beschlussfassung. Wir registrierten die Post mit Eingangsspempel und erledigten liegengeblieben Schreibkram und ausserdem war unser Büro geöffnet für Sprechzeiten der Mitarbeiter (falls mal einer kommt).
Ich sehe hier keinen groben Verstoß. Aber ich muß mir zwei Wochen später nicht anhören müssen das ich das Protokoll nochmal in geänderter Form geschrieben und das angeblich vorherige vernichtet zuhaben.In unserem Protokoll standen am dem Tag nur unwesentliche Dinge.
Erstellt am 22.04.2007 um 23:05 Uhr von mokkabohne
Liebe Sofie,
nehme mir das jetzt bitte nicht übel, aber Du musst DRINGEND Grundlagenseminare nachholen. Und sehr wahrscheinlich sollten deine Gremiumskollegen mitziehen. Was das Problem des Vertrauensverhältnis innerhalb des Gremiums betrifft: schreibe doch einfach Ergebnisprotokolle, dann kann so viel nicht mehr gemeckert werden.
Gruß,
mokkabohne
P.S.: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen